Doktorarbeit: Zweck und Funktion der Geschäftsführung ohne Auftrag

Zweck und Funktion der Geschäftsführung ohne Auftrag

Eine historische und systematische Begründung der §§ 677 ff. BGB

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Studien zum Zivilrecht, Band 120

Hamburg , 334 Seiten

ISBN 978-3-339-12856-0 (Print) |ISBN 978-3-339-12857-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein gesetzliches Schuldverhältnis des BGB, dessen Normen seit der Kodifikation 1900 ebenso unverändert geblieben sind, wie der Streit um Zweck und Funktion der §§ 677 ff. BGB sowie die Tatbestandsmerkmale einer Geschäftsführung im Sinne des § 677 BGB. Der Umstand, dass die Geschäftsführung ohne Auftrag vertragsähnliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Teile in sich vereint, führt zu einer besonderen Wandlungsfähigkeit des Rechtsinstituts, die die Grundlage, der sich unterscheidenden Kodifikationen bildet. Ein besonderes Problem der Behandlung der §§ 677 ff. BGB ist der unbestimmte Wortlaut zentraler Normen.

Dieses Werk befasst sich mit der Bestimmung des der Geschäftsführung ohne Auftrag im BGB zugedachten Zwecks und darauf aufbauend der Herausarbeitung der Tatbestandsmerkmale des § 677 BGB.

Zur Herausarbeitung des Zwecks der Geschäftsführung ohne Auftrag werden durch einen Vergleich mit anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen zunächst die Besonderheiten der Geschäftsführung ohne Auftrag im BGB dargestellt. Hieran schließt sich eine kritische Auseinandersetzung mit bisherigen Erklärungsversuchen an, die sich auf deren Vereinbarkeit mit der Systematik des BGB und den Gesetzgebungsmaterialien fokussiert.

Die Bestimmung des Tatbestands des § 677 BGB befasst sich mit der Herausarbeitung von Tatbestandsmerkmalen, die mit dem zu Grunde gelegten Zweck vereinbar sind und ohne Rückgriff auf die Unterscheidung zwischen objektiv und subjektiv fremden Geschäften bestimmbar sind. Neben der Frage nach der Notwendigkeit eines objektiven Tatbestandsmerkmals werden Definitionen für das (Fremd)Geschäftsführungsbewusstsein und den (Fremd)Geschäftsführungswillen erarbeitet und eine Möglichkeit vorgeschlagen, letzteren anhand objektiver Umstände zu vermuten. Innerhalb des vorgeschlagenen Tatbestands kommt der Subsidiarität eine besondere Bedeutung zu, deren Konzept anhand besonders umstrittener Fallgruppen dargestellt wird.

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