Dissertation: Urheberwissenschaftsschranke

Urheberwissenschaftsschranke

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, volume 159

Hamburg , 230 pages

ISBN 978-3-339-12812-6 (print) |ISBN 978-3-339-12813-3 (eBook)

Rezension

[...] Mit großem Gewinn zieht der österreichische Leser nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Begründung der umfassenden Analyse der unionsrechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Wissenschaft und Geistigem Eigentum, sowie der Unionsrechtskonformität der deutschen Rechtslage nach der Urheberrechtsnovelle 2021 [...], für eigene Überlegungen zur Bewertung der heimischen Rechtslage heran. Besonderes Vergnügen hat dem Rezensenten das Studium des fünften Kapitels bereitet [...]. Darin gelingt es dem Autor – soweit ersichtlich mit Alleinstellungscharakter – die ehemaligen Vorschläge für die Urheberwissenschaftsschranken nicht nur zusammenzutragen, sondern einander durchaus pointiert [...] gegenüberzustellen. Damit schafft das Werk nicht nur Raum für die übliche Rechtsvergleichung, sondern setzt gleichzeitig Impulse für eine systematische Überarbeitung der „Urheberwissenschaftsschranke“ hierzulande. Es versteht sich von selbst, dass sich die Arbeit, ihrem klaren Duktus folgend, vor der inhaltlich profunden Analyse der Ausgestaltung der aktuellen Rechtslage der §§ 60a bis 60h dUrhG in einem eigenen Kapitel 9 der Verfassungskonformität unter dem Blickwinkel der deutschen Grundrechte widmet [...]. Dem Autor gelingt es dabei trefflich, die Angemessenheit der genannten Bestimmungen, und zwar Vorschrift für Vorschrift, zu untersuchen und zu einem Ergebnis der Verfassungsgemäßheit zu gelangen, wenn der Grundsatz einer restriktiven Auslegung im Hinblick auf das Interesse der Allgemeinheit, sowie der Wissenschaftler und der fortschreitenden Digitalisierung beachtet werden. Das vorliegende Werk findet Abschluss und Höhepunkt zugleich in seinem zehnten Kapitel [...]. Darin erörtert der Autor Paragraf für Paragraf die Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts für Unterricht und Lehre, Unterrichts- und Lehrmedien, die wissenschaftliche Forschung, das Text- und Datamining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, zugunsten von Bibliotheken, Archiven, Museen und Bildungseinrichtungen, sowie die gesetzlich erlaubte Nutzung/vertragliche Nutzungsbefugnis und die angemessene Vergütung im Zusammenhang mit diesen gesetzlich erlaubten Nutzungen. Damit stellt sich das Werk als wahre Fundgrube für den österreichischen Urheberrechtler dar, dem bei gleicher unionsrechtlicher Ausgangslage des Artikel 5 Abs 3 lit a InfoSoc-RL und den durch die DSM-RL geschaffenen Herausforderungen wohl sehr rasch ähnliche Abwägungen im Einzelfall bevorstehen. Ein umfassendes, auf den neuesten Stand gebrachtes Literaturverzeichnis runden das hochaktuelle Werk ab, das in keiner Bibliothek eines im Hochschulwesen bzw. im Bildungsbereich im weitesten Sinne Tätigen fehlen darf.

Clemens Thiele in: Zeitschrift für Informationsrecht, ZIIR 2022 / Heft 2


About this book deutschenglish

The dissertation „Urheberwissenschaftsschranke“ (Copyright Barrier) examined the new scientific barriers in § 60a ff. UrhG, which are based on the InfoSoc-RL and DSM-RL and represent copyright barriers in favor of science, research and teaching, with regard to their conformity with constitutional and Union law. For this purpose, the conflicting interests of authors, publishers, scientists, libraries and the general public were first presented. In particular, the authors had to accept that their works may be used by a privileged group of persons without their consent by creating copyright barriers to science. Subsequently, the conflict situation under fundamental rights was discussed, whereby in particular the freedom of science had to be weighed against the freedom of property. Furthermore, the other aspects relevant to fundamental rights, such as environmental protection and the principle of the welfare state, which were also taken into account by the legislator in the codification of the scientific barriers, were explained. In the end, the author came to the conclusion that the concrete version of the current science barriers establishes an appropriate balance between the affected fundamental rights and complies with constitutional and European Union law. In addition, the author commented on and interpreted the elements of §§ 60a et seq. of the German Copyright Act (UrhG), tending towards a restrictive interpretation in order to maintain the appropriateness of the provisions. Finally, in order to prevent abusive acts of exploitation, the author submitted a legislative proposal “de lege ferenda”, which requires educational institutions or responsible parties to implement IT security measures to protect copyrights and comply with scientific barriers.

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