Dissertation: Die Regula Catoniana

Die Regula Catoniana

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 93

Hamburg , 148 Seiten

ISBN 978-3-339-12560-6 (Print) |ISBN 978-3-339-12561-3 (eBook)

Zum Inhalt

Die Regula Catoniana wird von dem römischen Juristen Celsus im 35. Buch seiner Digesten (D. 34,7,1 pr.) wie folgt definiert: „Ein Vermächtnis, das unwirksam gewesen wäre, wenn der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung gestorben wäre, ist unwirksam, wann immer der Erblasser verstirbt.“ Die Regel betrifft damit eine zeitlose Fragestellung, nämlich ob ein Vermächtnis noch wirksam werden kann, wenn es allein an den Umständen bei Testamentserrichtung gemessen unwirksam wäre. Diese Fragestellung wird auch heute noch in den modernen Rechtsordnungen unterschiedlich beantwortet. Trotz alledem sind die Hintergründe der Regula Catoniana im Römischen Recht, insbesondere ihre Herkunft sowie ihr Anwendungsbereich, in weiten Teilen ungeklärt. Auch besteht nach wie vor Uneinigkeit über das Verhältnis der klassischen Juristen zu der Regel: ob es sich etwa aus ihrer Sicht um ein Relikt früherer Zeiten handelte, dem sie mit Ablehnung gegenüberstanden und das sie daher möglichst einzuschränken versuchten, oder ob sie der Regel eine (auch) für ihre Zeit gültige Funktion beigemessen haben.

Der Autor nähert sich den vorgenannten Fragestellungen vorwiegend mit einem quellenexegetischen Ansatz, nachdem das Thema monographisch insbesondere im 19. Jahrhundert und in der Zeit der Interpolationenkritik, zuletzt noch in einer spanischsprachigen Monographie aus den 1970er Jahren behandelt wurde. Im Mittelpunkt stehen dabei die juristischen Quellen, die wörtlich oder ihrem Inhalt nach einen Bezug zur Regula Catoniana aufweisen. Dabei sortiert der Autor die Quellen nach Fallgruppen, wie etwa das Vermächtnis an einen Sklaven des Erben, der vor dem Tod des Erblassers freigelassen wird, oder das Vermächtnis über eine Sache, die dem Vermächtnisnehmer bei Testamentserrichtung schon gehört, die er aber vor dem Tod des Erblassers veräußert.

Die einzelnen Exegesen befassen sich mit teilweise komplexen Fallgestaltungen aus dem römischen Erbrecht, die ausführlich aufgearbeitet werden. Daher ist das Buch auch eine Hilfestellung für die Auseinandersetzung mit einzelnen Quellen, die zwar auch andere rechtliche Fragestellungen betreffen, aber ohne Kenntnisse über die Zusammenhänge mit der Regula Catoniana nur schwer verständlich sein können. Der Autor leitet aber darüber hinaus aus den Einzelbetrachtungen auch Zwischenergebnisse ab, die in der Gesamtschau Rückschlüsse auf die übergeordneten Fragestellungen zur Regula Catoniana insbesondere im klassischen römischen Recht zulassen.

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