Matthias BeckmannVerbandssanktionen – Ein Rechtsvergleich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts in Deutschland und den USA
Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 68
Hamburg 2021, 228 Seiten
ISBN 978-3-339-12424-1 (Print)
ISBN 978-3-339-12425-8 (eBook)
Zum Inhalt deutschenglish
Eine Strafbarkeit von Verbänden kennt das deutsche Strafrecht bislang nicht. Die Sanktionierung von Verbänden erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland meist im Wege der Verbandsgeldbuße im Sinne von § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Gemäß dem Schuldgrundsatz setzt jegliche Form der Strafbarkeit die Eigenverantwortung des Menschen voraus („nulla poena sine culpa“). Dieser Grundsatz ist nach dem Bundesverfassungsgericht nicht nur im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verankert, sondern auch im Prinzip der Menschenwürde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG und gehört damit zu der gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unverfügbaren Verfassungsidentität.
In den USA gibt es hingegen ein echtes Verbandsstrafrecht. Die Straftat eines Mitarbeiters wird dem Verband als eigene Straftat zugerechnet. Als Sanktion kommt eine Geldstrafe in Betracht. Daneben kann das Gericht beispielsweise eine „Haftstrafe“ gegen den Verband durch Bestellung eines Hoheitsträgers vollstrecken oder den Umfang der zulässigen Geschäftstätigkeit beschränken. Wird ein Verband als sog. kriminelle Vereinigung eingestuft, ist dessen Auflösung durch Entzug des Vermögens möglich. Daneben gibt es weitere Arten der Sanktionen.
Gegenstand des U.S.-Teils der Bearbeitung ist das U.S. Bundesrecht. Hiernach wird die Verbandsstrafe unter Berücksichtigung der Federal Sentencing Guidelines ermittelt. Diese legen einheitliche Grundsätze zur Strafzumessung fest. Matthias Beckmann zeigt auf, inwiefern durch die nahezu mathematische Berechnungsweise der Federal Sentencing Guidelines für Unternehmen eine größere Rechtssicherheit erreicht wird. Weiterhin erläutert sie die genaue Rolle, welche diese Grundsätze bei der Strafzumessung seit dem Urteil des U.S. Supreme Court aus dem Jahre 2005 in United States v. Booker spielen.
Compliance-Programme und die Kooperation des Verbandes mit den Strafverfolgungsbehörden sowie verbandsinterne Untersuchungen können zu einer Reduzierung des Strafmaßes von bis zu 95 Prozent führen. Der Autor stellt die Voraussetzungen für Compliance-Programme, Kooperationsmaßnahmen und verbandsinterne Untersuchungen in diesem Sinne nach den Federal Sentencing Guidelines sowie den Leitlinien des U.S. Department of Justice in Theorie und Praxis dar.
In Deutschland befindet sich derzeit der Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes im Gesetzgebungsverfahren. Die Arbeit stellt dar, inwiefern sich das deutsche Recht durch die Einführung des Gesetzes dem U.S.-Recht in Bezug auf die Sanktionierung von Verbänden annähern würde und zeigt auch vor diesem Hintergrund die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtssysteme auf.
Zum Autor
Matthias Beckmann; Diplom-Finanzwirt, FH für Finanzen Nordkirchen, 2007; Studium der Rechtswissenschaften, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2012; Rechtsreferendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, 2016; Master of Laws, University of California, Berkeley, 2017; Rechtsanwalt seit 2017 in einer nationalen und seit 2020 in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.
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ComplianceCompliance-MonitorCompliance-ProgrammeDeutschlandRechtsvergleichungSanktionenrechtStrafrechtStrafzumessungU.S.-RechtUnited States Federal Sentencing GuidelinesUnited States Sentencing CommissionUSAVerbandsgeldbußeVerbandssanktionenVerbandssanktionengesetzIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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