Max RütherDie Offenlegungspflichten bei der Aufsichtsratswahl nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Auslegung, Rechtsrisiken, Handlungsempfehlungen
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 244
Hamburg 2021, 338 Seiten
ISBN 978-3-339-12144-8 (Print)
ISBN 978-3-339-12145-5 (eBook)
Zum Inhalt
Die Vermeidung von Interessenkonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern ist ein zentrales Element guter Corporate Governance. Die Offenlegungspflichten bei der Aufsichtsratswahl nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex versuchen, solchen Konflikten in einem frühen Stadium vorzubeugen. Börsennotierte Unternehmen sollen Interessenkonflikte bereits im Vorfeld der Wahl offenlegen. Mit dieser Empfehlung hat die Kodex-Kommission eine mitunter sehr unbestimmte Regelung geschaffen, welche die Unternehmenspraxis vor enorme Auslegungsunsicherheiten stellt. Insbesondere die Auslegung der „persönlichen und geschäftlichen Beziehungen“ eines Aufsichtsratskandidaten mutet schwer zu. In der Folge lehnen einige wenige, aber namenhafte Großkonzerne die Befolgung der Kodex-Empfehlung ab.
Max Rüther geht im ersten Schritt der Frage nach, ob den Offenlegungspflichten durch Auslegung ein eindeutiger Empfehlungsgehalt gegeben werden kann und gibt Vorschläge zur Optimierung des Wortlauts. Im zweiten Schritt werden die Risiken einer fehlerhaften Auslegung von Kodex-Empfehlungen und speziell der Offenlegungspflichten erörtert. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Rechtsfolgen einer auf Auslegungsfehlern beruhenden, falschen Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG. Diese bietet eine große Angriffsfläche für Anfechtungsklagen. Besonders beleuchtet werden die mit der Unbestimmtheit von Kodex-Empfehlungen einhergehenden Anfechtungsrisiken für Hauptversammlungsbeschlüsse. Der Autor setzt sich ausführlich mit dem zuletzt ergangenen BGH-Urteil zur Anfechtbarkeit von Wahlbeschlüssen (BGH, Urteil v. 09.10.2018 – II ZR 78/17) auseinander und kritisiert die dogmatischen Schwächen der richterlichen Argumentation. Die Untersuchung zeigt auf, dass eine Anfechtbarkeit von Wahlbeschlüssen aufgrund fehlerhafter Entsprechenserklärung de lege lata zu bejahen ist. Mit Blick auf die Offenlegungspflichten bei der Aufsichtsratswahl sind die Anfechtungsrisiken sogar als besonders hoch einzuschätzen. Schließlich werden der Unternehmenspraxis Handlungsempfehlungen im Sinne einer best practice an die Hand gegeben, die zur Minimierung der bestehenden (Anfechtungs-)Risiken im Rahmen der Aufsichtsratswahl beitragen sollen. Dazu enthält die Studie insbesondere einen eigens entwickelten Muster-Fragebogen für Aufsichtsratskandidaten.
Schlagworte
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