Doktorarbeit: Der Beihilfenbegriff der Kommission anhand der Bekanntmachung 2016/C 262/01

Der Beihilfenbegriff der Kommission anhand der Bekanntmachung 2016/C 262/01

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 170

Hamburg , 302 Seiten

ISBN 978-3-339-11784-7 (Print) |ISBN 978-3-339-11785-4 (eBook)

Zum Inhalt

Im Sommer 2016 hat die Europäische Kommission als letzten Teil der Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts von 2012 erstmalig eine Bekanntmachung zum Begriff der Beihilfe veröffentlicht. Dies folgte einer heftigen Debatte der Mitgliedstaaten während des Konsultationsverfahrens und wurde von der Literatur kritisch aufgenommen.

Die Autorin untersucht detailliert anhand dieser Bekanntmachung das Verständnis der Europäischen Kommission zum Beihilfenbegriff im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV anhand der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dabei arbeitet sie die aktuellen Entwicklungen der Verwaltungspraxis der Europäischen Kommission heraus und prüft, ob sich diese innerhalb der Rechtsprechungspraxis bewegt. Hierbei überprüft sie insbesondere die höchstumstrittene Ausweitung des Beihilfenbegriffs der Europäischen Kommission im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen. Die Arbeit ist somit besonders interessant für den Rechtsanwender, der die Beihilfenbekanntmachung als Praxisleitfaden im Arbeitsalltag heranziehen möchte.

Zugleich nimmt die Autorin die Beihilfenbekanntmachung zum Anlass, die in der Verwaltungspraxis der Europäischen Kommission häufig genutzte Handlungsform der Bekanntmachungen und Mitteilungen zu untersuchen. Neben der Verortung der Bekanntmachungen und Mitteilungen im Handlungsgefüge der Europäischen Union handelt es sich dabei um den erstmaligen Versuch, die Grenzen und Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Bekanntmachungen oder Mitteilungen als Handlungsform zu ermitteln. Dabei zieht sie Vergleiche mit den anderen bekannten unionsrechtlichen Handlungsformen und entwickelt anhand der allgemeinen unionsrechtlichen Rechtsprinzipien und primär- und sekundärrechtlicher Bestimmungen konkrete Voraussetzungen für den Erlass von Bekanntmachungen und Mitteilungen. Diese entwickelten Parameter überträgt sie sodann auf die Beihilfenbekanntmachung und stellt diese somit auf den Prüfstand.

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