Dissertation: Die grenzüberschreitende Unternehmensstrafbarkeit des UK Bribery Act 2010

Die grenzüberschreitende Unternehmensstrafbarkeit des UK Bribery Act 2010

Zugleich eine wertende Analyse des deutschen Sanktionsregimes gegenüber Unternehmen de lege lata und de lege ferenda

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COMPLIANCE, Band 22

Hamburg , 378 Seiten

ISBN 978-3-339-11384-9 (Print) |ISBN 978-3-339-11385-6 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Das Werk befasst sich vornehmlich mit der Auswirkung der grenzüberschreitenden Unternehmensstrafbarkeit des UK Bribery Act 2010 auf deutsche Unternehmen sowie der Frage der Notwendigkeit der Umgestaltung des deutschen Sanktionenregimes gegenüber Unternehmen.

Hierzu werden einleitend zunächst abstrakt die Lehren zum englischen Straftatbestand sowie zum dortigen System der Unternehmensstrafe beschrieben. Aufbauend hierauf wird der UK Bribery Act 2010 historisch und inhaltlich dargestellt und kritisch beleuchtet. Auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe werden definiert und insbesondere der Tatbestand sec. 7 UK Bribery Act wird im Hinblick auf Verstöße gegen Völkerrecht, die Unschuldsvermutung sowie das Bestimmtheitsgebot überprüft.

Weiterhin wird geprüft, welche Sanktionen deutschen Unternehmen nach dem UK Bribery Act drohen und ob solche hierzulande überhaupt vollstreckt werden könnten.

Wegen der festgestellten Schwächen des von der britischen Regierung zum UK Bribery Act geschaffenen Leitfadens wird in der Arbeit ein neuer, eigenständiger Entwurf für deutsche Unternehmen jeder Art und Größe zum self assessment und zur Vermeidung von Delinquenz aus dem eigenen Unternehmen heraus entworfen.

Anschließend wird – unter Darstellung der deutschen Vorschriften zur Sanktionierung von Unternehmen de lege lata und de lege ferenda (hierzu werden die Entwürfe des nordrhein-westfälischen Justizministeriums zur Schaffung eines Verbandsstrafgesetzbuches von 2013 sowie der neuerliche sog. Kölner Entwurf eines Verbandssanktionierungsgesetzes aus 2017 erörtert) – überprüft, ob die Unternehmensstrafe nach dem UK Bribery Act und die deutschen (etwaigen) Regelungen im Zusammenhang mit Korruption als „dieselbe Tat“ iSv. Art. 54 SDÜ einzustufen sind, mithin ein Strafklageverbrauch im Zweitverfolgerstaat für eine derartige Verurteilung angenommen werden kann. Hieraus werden Lehren für eine anstehende Novellierung des Unternehmenssanktionenrechts in Deutschland gezogen.

An gegebener Stelle wird dabei stets auch der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union berücksichtigt.

Weiterhin werden im englischen Recht das System der sog. Deferred Prosecution Agreements und spiegelbildlich im deutschen Recht die Einstellungsmöglichkeit des § 153a StPO dargestellt und im Hinblick auf Art. 54 SDÜ bewertet.

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