Michael HeroldStaatliche Cyberpranger – ein „Pflichtenheft“ für staatliches Informationshandeln im Internet
Eine strukturelle Untersuchung anhand von Praxisszenarien aus dem deutschen Kapitalmarktrecht, dem deutschen Lebensmittel- bzw. Verbraucherinformationsrecht und dem deutschen Zwangsvollstreckungsrecht
Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit, Band 26
Hamburg 2019, 568 Seiten
ISBN 978-3-339-10852-4 (Print)
ISBN 978-3-339-10853-1 (eBook)
Zum Inhalt
Das Thema staatliches Informationshandeln im Internet (Cyberinformationshandeln) ist aktueller denn je. Aus Gründen der Transparenz und Effizienz veröffentlicht der Staat Informationen zunehmend auch bzw. ausschließlich im Internet.
Neben dem Zweck der „schlichten“ Information verfolgt der Staat mit dieser vermeintlich „weichen“ Handlungsform auch den Zweck der Markt- bzw. Verhaltenssteuerung (Prävention und Sanktion). Denn Informationen über Rechtsverstöße führen zu einer (bewussten) „Prangerwirkung“ für die Betroffenen. Diese „Prangerwirkung“ wird durch die „negative Wirkungsmacht“ von im Internet veröffentlichten Informationen maximal verstärkt, denn solche sind für nahezu jedermann allzeitig und allgegenwärtig abrufbar und praktisch nicht löschbar.
Anhand dreier Praxisszenarien aus dem deutschen Kapitalmarktrecht (Fehlerbekanntmachungen im Bundesanzeiger nach WpHG), dem deutschen Lebensmittel- bzw. Verbraucherinformationsrecht (Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen auf Behördenwebseiten nach VIG bzw. LFGB) und dem deutschen Zwangsvollstreckungsrecht (Einsicht in staatliche Schuldnerverzeichnisse über das Vollstreckungsportal nach ZPO, SchuFV) werden insbesondere rechtliche Defizite des derzeitigen staatlichen Cyberinformationshandelns identifiziert und evaluiert.
Hierauf aufbauend wird ein „Pflichtenheft“ entwickelt, das einen szenarienübergreifenden, verallgemeinerungsfähigen Beitrag zur Förderung der Rechtmäßigkeit des (zukünftigen) staatlichen Cyberinformationshandelns leisten soll.
Von besonderer Aktualität ist das lebensmittelrechtliche Teil-Szenario: Mit Beschluss vom 21. März 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfG, 1 BvF 1/13), dass die Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen auf Behördenwebseiten nach § 40 Abs. 1a LFGB insoweit mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unvereinbar ist, als dass eine gesetzliche Löschungsfrist fehlt. Dem Gesetzgeber wurde deshalb aufgegeben, bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur zeitlichen Befristung der Veröffentlichungen im Internet zu treffen.
Schlagworte
Art. 12 Abs. 1 GGCyberprangerCyberspaceDatenschutzDigitalisierungFehlerbekanntmachungHygieneverstößeInformationshandelnInternetKapitalmarktrechtLebensmittelrechtPrangerRechtswissenschaftSchuldnerverzeichnisUnternehmensreputationVerbraucherinformationsrechtZwangsvollstreckungsrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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