Dissertation: Whistleblowing und die Strafbarkeit wegen Geheimnisverrats

Whistleblowing und die Strafbarkeit wegen Geheimnisverrats

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 366

Hamburg , 344 Seiten

ISBN 978-3-339-10582-0 (Print) |ISBN 978-3-339-10583-7 (eBook)

Zum Inhalt

„Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewußtsein des Staatsbürgers, der Mißstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung.“
(BVerfG NJW 1970, 1498, 1500)

Mit dieser prägnanten Aussage betonte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1970 die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Personen, die beobachteten Missständen aktiv entgegentreten an statt sie sehenden Auges in Kauf zu nehmen. Anlass hierzu gab die Entscheidung im Fall Werner Pätsch, eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der illegale Abhörmaßnahmen seines Arbeitgebers aufdeckte und wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit (§ 353b StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Whistleblowing stellt demnach kein neuartiges Phänomen und erst recht keine kurzweilige „Modeerscheinung“ der letzten Jahre dar.

So sind etwa das Bekanntwerden des BSE- und „Gammelfleisch“-Skandals oder der Siemens-Korruptionsaffäre dem Handeln von Whistleblowem zu verdanken. Ein gänzlich neues Ausmaß erreichte die Diskussion um die Zulässigkeit des Whistleblowings aber im Jahr 2013, als der ehemalige Mitarbeiter des US-Geheimdienstes Edward Snowden gegenüber dem britischen Guardian und der amerikanischen Washington Post die systematische Überwachung von Privatpersonen und ausländischen Regierungen durch den US-amerikanischen Geheimdienst aufdeckte. Die neben Edward Snowden wohl bekanntesten Fälle von Whistleblowing sind die Enthüllungen durch Chelsea Manning, die Panama Papers, LuxLeaks oder der im März 2018 aufgedeckte Facebook- Datenskandal um Cambridge Analytica.

Während sich Rechtsprechung und Literatur vor allem mit den arbeitsrechtlichen Implikationen des Whistleblowings befasst und konkrete Kriterien aufgestellt haben, unter denen der Ausspruch einer (außerordentlichen) Kündigung infolge Whistleblowings gerechtfertigt ist, hat nicht zuletzt der Fall von LuxLeaks einen weiteren, eng mit dem Whistleblowing verbundenen Aspekt in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt. Whistleblower sind nämlich regelmäßig einem nicht zu unterschätzenden Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt, wenn sie bis dahin geheime Informationen gegenüber Dritten offenbaren. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Aufdeckungen auf staatsinterne Missstände beziehen oder im Bereich der freien Wirtschaft auf unternehmensinternes Fehlverhalten wie die Begehung von Wirtschaftsstraftaten aufmerksam gemacht wird.

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