Doktorarbeit: Nachgelagerte Pflichten in der Anlageberatung

Nachgelagerte Pflichten in der Anlageberatung

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Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Band 21

Hamburg , 284 Seiten

ISBN 978-3-339-10374-1 (Print) |ISBN 978-3-339-10375-8 (eBook)

Zum Inhalt

Seit der Bond-Entscheidung des BGH im Jahr 1993 hat sich der Kapitalmarkt verändert. Aufgrund neuer und neuartiger Finanzprodukte sowie einer veränderten Anbieterlandschaft ist die Anlageentscheidung komplexer geworden und als Folge dessen die Menge an zu vermittelnden Informationen erheblich angewachsen. Es verwundert daher nicht, dass sich im Laufe der Zeit die Aufklärungspflichten für Anlageberater verdichtet und inhaltlich verschärft haben. Unter dem Eindruck derartiger Entwicklungen stehen heute vor allem die Schwächen und Grenzen des zivilrechtlichen Anlegerschutzes im Fokus der Betrachtung. Ein wesentlicher Teil der Kritik konzentriert sich dabei auf die Überinformation des Anlegers (information overload), der bei aller Information das Wesentliche aus den Augen verliert und ab einem gewissen Punkt Steine statt Brot erhält. Der Autor geht der Frage nach, ob und gegebenenfalls inwieweit Informations- und Beratungspflichten für bankgebundene Anlageberater gegenüber Kapitalanlegern nach Erwerb einer Kapitalanlage nach geltendem Recht angenommen werden können (nachgelagerte Pflichten), und wie sich diese auf den Schutz des Anlegers auswirken.

In der Gesetzgebung und in empirischen Studien lassen sich bereits Ansätze und Handlungsempfehlungen finden, die einen Trend erkennen lassen, den bisher wenig beachteten Zeitraum nach einer Anlageempfehlung für den Anlegerschutz auf unterschiedliche Weise nutzbar zu machen. In diesem Zusammenhang haben nachgelagerte Pflichten zunächst den Vorzug, dass das Prinzip des eigenverantwortlich handelnden Anlegers, auf dem die Bond-Rechtsprechung beruht, beibehalten und die Anlegersouveränität gestärkt wird. Gegenüber dem bestehenden System wird durch eine teilweise Verschiebung der Aufklärung in die nachvertragliche Phase die Informationsmenge jedoch besser verteilt, insbesondere im Vorfeld der Anlageentscheidung reduziert, was einer Informationsüberlastung des Anlegers entgegenwirkt. Darüber hinaus kann mit dem veränderten Zeitpunkt der Aufklärung und Beratung Einfluss genommen werden auf die Art und Weise der Informationsvermittlung, was ausgehend von den Erkenntnissen der Verhaltensökonomik die Entstehung von Verhaltensanomalien abmildern kann.

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