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Korrektur von Verwaltungsakten im sozialverwaltungsrechtlichen Verfahren
Die Korrektur von Verwaltungsakten gehört seit jeher zu den Kernproblemen des Verwaltungsrechts. Im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren richtet sich diese Korrektur (insbesondere die Rücknahme, der Widerruf und die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung) nach den Vorschriften des SGB X, wobei sich die insoweit geltenden Regelungen in vielen Fällen nicht unerheblich von denen des VwVfG unterscheiden.
Zur Korrektur gehört aber auch die Möglichkeit der Heilung ‘nur‘…
