Dissertation: Pharmakologisches Neuroenhancement aus verfassungsrechtlicher Sicht

Pharmakologisches Neuroenhancement aus verfassungsrechtlicher Sicht

Analyse grundrechtlicher Interessen im Lichte der neuropharmakologischen Leistungsstimulation

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 420

Hamburg , 260 Seiten

ISBN 978-3-339-10364-2 (Print) |ISBN 978-3-339-10365-9 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Die Autorin befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des pharmakologischen Neuroenhancement aus Sicht der selbstbestimmen, der fremdbestimmten sowie der einvernehmlichen Leistungsstimulation.

Zunächst werden die gängigsten, zur Leistungsverbesserung zweckentfremdeten Arzneimittel aufgeführt, um dann deren Wirksamkeit sowie die Verbreitungsdichte darzustellen. Sodann folgt, nach einer Abgrenzung der Begriffe Neuroenhancement versus Therapie, eine Auseinandersetzung mit den ethischen Kritikpunkten am Neuroenhancement. Dabei wird sich neben der „Natur des Menschen“ unter anderem mit einem möglichen Individualitätsverlust sowie sozialen Ausgrenzungsproblematiken befasst.

Bei der verfassungsrechtlichen Analyse im Hauptteil werden im Anschluss an die Frage, ob Rechtsnormen de lege lata den Umgang mit Neuroenhancement ausreichend regeln, besonders intensiv die grundrechtlichen Interessen behandelt, die den persönlichen Freiraum und die freie Selbstbestimmung schützen. So wird die Zulässigkeit des selbst- und fremdbestimmten Neuroenhancement nicht nur an Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 1 GG, sondern aufgrund der potentiellen Gesundheitsrisiken auch intensiv an Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geprüft. Besonderen Wert wird dabei auf die schützenswerte Sonderposition Minderjähriger gelegt.

Der Hauptteil endet nach umfassenden Erörterungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und zur Frage der Chancengleichheit mit der Prüfung der grundrechtlichen Interessen pharmazeutischer Unternehmer, wobei die Forschungs- und Berufsfreiheit im Fokus stehen.

Abschließend werden die legislativen Möglichkeiten dargestellt, die im Fall der wachsenden Bereitschaft zum Neuroenhancement nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch verbesserungsunwillige Personen vor der erzwungenen Einnahme schützen sollen.

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