Dissertation: Der Betriebsrat und das Mindestlohngesetz

Der Betriebsrat und das Mindestlohngesetz

Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Einführung und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns im Betrieb

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 251

Hamburg , 192 Seiten

ISBN 978-3-339-10288-1 (Print) |ISBN 978-3-339-10289-8 (eBook)

Zum Inhalt

Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber erstmalig eine gesetzliche Lohnuntergrenze geschaffen. Seitdem sind verschiedene Fragestellungen zum Umgang mit dem Mindestlohngesetz Gegenstand juristischer Literatur und arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Der Schwerpunkt lag bislang ausschließlich auf den individualrechtlichen Fragestellungen. Ungeklärt sind indes die kollektivrechtlichen Folgen. Für den Betriebsrat von Interesse ist es jedoch, welche Möglichkeiten ihm zustehen, sich für die Einführung und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns im Betrieb einzusetzen. Ebenso muss sich der Arbeitgeber fragen, ob er vom dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten hat.

Die Autorin setzt sich mit der Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz auseinander und prüft dessen rechtlichen Einflussnahmemöglichkeiten. Das Mindestlohngesetz hat die Beteiligungsrechte des Betriebsrats weder ausdrücklich erweitert oder beschränkt, so dass auch weiterhin die Tarifvertragsparteien originär für die Festsetzung von Arbeitsentgelten zuständig sind. Die Autorin zeigt auf, in welchem Rahmen der Betriebsrat dennoch die bestehenden Mitbestimmungsrechte nutzen kann, um sich für die Durchsetzung des Mindestlohns einzusetzen und welche Grenzen dabei bestehen.

Den Betriebsparteien werden Hinweise zum Umgang mit den Herausforderungen der Um- und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns gegeben. Unter Berücksichtigung zahlreicher praxisrelevanter Fallgestaltungen werden sämtliche in Betracht kommenden Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz geprüft und diskutiert. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG. Unter Heranziehung der Rechtsprechung des BAG zur Rechtsnatur des Mindestlohnanspruches als eigenständiger zivilrechtlicher Differenzanspruch wird dabei umfassend auf die möglichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der betrieblichen Entgeltgestaltung im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn eingegangen.

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