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Finanzierung /
Kosten der Dissertation


Promotions-Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar


Der Bundesfinanzhof hat die Rechtsprechung zur steuerlichen Geltung von Promotions-Kosten geändert. Die Kosten einer Dissertation können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Die Kosten für eine aus beruflichen Gründen angestrebte Dissertation oder ein Beruf begleitendes Studium können also steuerlich als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar sein.



Bundesfinanzhof erkennt Werbungskosten von Studierenden an


Gemäß Urteil vom 20.07.2006, VI R/26/05, können vorab entstandene Werbungskosten auch bei einem im Anschluß an das Abitur durchgeführten Hochschulstudium von den Finanzämtern anerkannt werden.
Bei den Kosten handelt es sich z.B. um Fahrtkosten und weitere Kosten für das Studium.
Das Urteil kann im Einzelnen auf der Homepage des Bundesfinanzhofs eingesehen werden:

http://www.bundesfinanzhof.de/www/
entscheidungen/2006.8.23/6R2605.html





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Letzte Aktualisierung am 20.08.2010, 13:56