Magisterarbeit: Die Ritter- und Landschaft im Herzogtum Sachsen-Lauenburg in der frühen Neuzeit

Die Ritter- und Landschaft im Herzogtum Sachsen-Lauenburg in der frühen Neuzeit

Buch beschaffen

Schriftenreihe der Stiftung Herzogtum Lauenburg, Band 22

Hamburg , 111 Seiten

ISBN 978-3-86064-566-6 (Print)

Zum Inhalt

Die Verfassung des Herzogtums Sachsen-Lauenburg wird bis ins 19. Jahrhundert hinein durch Privilegien geprägt, die Herzog Franz II. den Ständen im Unionsvertrag von 1585 in einer Krisensituation gewährt hatte und die von den nachfolgenden Landesherren in neuen Verträgen bestätigt worden sind. In der Untersuchung zur Ritter- und Landschaft im Herzogtum Sachsen-Lauenburg in der frühen Neuzeit wurden neue wissenschaftliche Ergebnisse für die askanische und insbesondere für die welfische Zeit durch die Auswertung handschriftlicher Archivalien gewonnen.

Die Arbeit verfolgt das Ziel, neben der Darstellung der Verfassungsentwicklung unter den Askaniern und Welfen mit der Ausbildung ständischer und landesherrlicher Organe, der Finanzverwaltung und der Gerichtsbarkeit, die Bedeutung der Stände und ihre Möglichkeiten der politischen Mitwirkung im Gegenspiel zur fürstlichen Herrschaftsposition herauszustellen. Vor allem der Ablauf der Landtage und die „geheimen Treffen“ des Adels werden durch Quellenzitate sehr anschaulich geschildert. Aufgrund der wiederholten Bestätigung alter Rechte und der Sonderstellung Sachsen-Lauenburgs als Nebenland des Kurfürstentums Hannover konnte sich der Absolutismus nur in Ansätzen ausbilden.

Der Untersuchungszeitraum reicht von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zum Jahre 1803, in diesem Jahr wurde das Gebiet durch die französische Armee besetzt, und bezieht sich auf das Kernland des Herzogtums einschließlich des Amtes Neuhaus. Das zum Territorium gehörige Land Hadeln wurde seiner politischen und verwaltungstechnischen Sonderstellung wegen nicht behandelt.

Im abschließenden theoretischen Teil wird hervorgehoben, dass der Staatsbildungsprozess spätestens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eingesetzt hat. Mit der landständischen Verfassung Sachsen-Lauenburgs und den Neuerungen Franz’ II. waren die Voraussetzungen für die Entstehung des frühmodernen Staates gegeben.

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