Forschungsarbeit: Befristete Beschäftigung und Arbeitszufriedenheit

Befristete Beschäftigung und Arbeitszufriedenheit

Psychologische Auswirkungen von Arbeitsverträgen auf Zeit

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Hochschule – Leistung – Verantwortung.
Forschungsbeiträge zur Verwaltungswissenschaft
, Band 8

Hamburg , 150 Seiten

ISBN 978-3-8300-9677-1 (Print) |ISBN 978-3-339-09677-7 (eBook)

Zum Inhalt

Mitte der 1980er Jahre wurden mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz erstmals die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund geschaffen. Die Bundesregierung verfolgte hiermit das Ziel, eventuell bestehende Einstellungshürden auf Seiten der Arbeitgeber abzubauen. Obwohl diese sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor alsbald eine hohe Verbreitung fanden, standen sie aufgrund der befürchteten Verdrängung von Dauerarbeitsplätzen von Anfang an in der Kritik. Seit dem Jahr 2001 wird der rechtliche Rahmen befristeter Arbeitsverhältnisse durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vorgegeben. Die Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen erhöhte sich in diesem Zusammenhang von 18 auf nunmehr 24 Monate (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Für Behörden und Unternehmen ist damit die Möglichkeit eröffnet, den Personaleinsatz zu flexibilisieren und den jeweiligen Bedingungen anzupassen.

Bei der Frage nach den Gründen für den Einsatz befristeter Beschäftigter ergeben sich im Vergleich mit der Privatwirtschaft Besonderheiten im öffentlichen Dienst. Dort stellen nach Erhebungen des IAB im privatwirtschaftlichen Sektor die Prüfung der Eignung sowie wirtschaftliche Unsicherheiten die wesentlichsten Gründe für die Befristung dar, während im öffentlichen Bereich der befristete Ersatzbedarf bzw. die befristete Finanzierung der Stellen im Vordergrund steht. Es überrascht daher nicht, dass im Jahr 2013 auch die Bundesministerien insgesamt 62 % der neuen Stellen mit einem Zeitvertrag vergeben haben. Betrachtet man den gesamten öffentlichen Dienst, zeichnet sich nach Hohendanner ein ähnliches Bild ab. So lag im Jahr 2014 der Befristungsanteil bei Neueinstellungen im öffentlichen Sektor (ohne wissenschaftliche Einrichtungen) bei 59,5 %. Die Privatwirtschaft zeigte sich hier deutlich zurückhaltender. Dort wurden im gleichen Zeitraum lediglich 39,9 % der neuen Stellen befristet. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes bleibt besonders häufig jungen Akademikern ein fester Arbeitsvertrag verwehrt. Hier begannen 2011 insgesamt 29 % der 25- bis 29- jährigen ihr Berufsleben mit einem Zeitvertrag.

Es drängt sich daher die Frage auf, ob und inwiefern u. a. die fehlende Sicherheit eines festen Arbeitsverhältnisses für die betroffenen Beschäftigten eine psychische Belastung darstellt, welche sich auf Arbeitszufriedenheit und Motivation auswirkt. Dieser Fragestellung wird im Rahmen dieser Studie am Beispiel des BVA nachgegangen.

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