Dissertation: Die abstrakte Klauselkontrolle in Deutschland, England und Frankreich

Die abstrakte Klauselkontrolle in Deutschland, England und Frankreich

Eine Untersuchung unter Einbeziehung des Wettbewerbsrechts

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Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 59

Hamburg , 172 Seiten

ISBN 978-3-8300-9624-5 (Print) |ISBN 978-3-339-09624-1 (eBook)

Zum Inhalt

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sorgen die Mitgliedsstaaten dafür, dass „im Interesse der Verbraucher und gewerbetreibenden Wettbewerber, angemessene und wirksame Mittel vorhanden sind, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen, die er mit Verbrauchern schließt, ein Ende gesetzt wird.“

Wie schaffen die Mitgliedsstaaten das? Welcher Akteure und Mittel bedienen sie sich? Sind die gewählten Mittel auch angemessen und wirksam? Welche weiteren Vorgaben gibt das europäische Recht? Kann so das Ende von missbräuchlichen Klauseln erreicht werden?

Diesen und weiteren Fragen widmet sich die Untersuchung. Der Autor untersucht dabei die Systeme zur abstrakten Klauselkontrolle, also derjenigen außerhalb von Individualverfahren, in der englischen, französischen und deutschen Rechtsordnung. Praktikern, Rechtssetzenden und Theoretikern vermittelt diese Studie die Grundsätze der eingeschlagenen Lösungswege.

Das deutsche Recht prägen insbesondere die Kontrollmechanismen rund um die Verbraucherverbände und Abmahnungen bei Verstößen gegen das Verbot der Verwendung missbräuchlicher Klauseln. Diese Verfahren werden häufig kollektive Verfahren genannt. Dies vermag auf den zweiten Blick zu überraschen, sind doch selten echte Verbraucher Mitglieder in den „Verbraucherverbänden“.

Die englische Rechtsordnung hat hingegen einen zentralen Akteur geschaffen, der auf regionaler Ebene durch eine Vielzahl von kleineren Organisationen unterstützt wird: Die Competition and Markets Authority. Die einzige „kollektive“ Organisation, die Consumers? Association beschränkt sich lediglich darauf Verstöße zu melden. Erstaunlicherweise weist das englische System eine verhältnismäßig starke Betonung von Verhandlungslösungen auf, die in Anbetracht der vergleichsweise geringen Zahl an gerichtlichen Entscheidungen aufgrund von abstrakten Kontrollverfahren als erfolgreich bezeichnet werden muss.

In Frankreich wiederum gibt es eine Unzahl an kleinen und größeren „echten“ Verbraucherorganisationen sowie eine staatliche Institution, die direction gnrale de la concurrence, de la consommation et de la rpression des fraudes. Für die diversen Akteure gibt es unterschiedliche rechtliche Grundlagen, um gegen Unternehmer vorzugehen, die missbräuchliche Klauseln verwenden. In der Praxis werden regelmäßig die Gerichte befasst, um ein Verbot zu erwirken. Eine Besonderheit der französischen Rechtsordnung ist die commission des clauses abusives. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren unterbreitet sie Vorschläge an den Gesetzgeber, nach denen bestimmte Klauseln legislativ verboten werden können. Trotz eines Komplettausfalls dieser ursprünglichen Idee erlässt die commission regelmäßig Empfehlungen. Diese werden gesetzlich zwar nie umgesetzt, fungieren aber als bedeutende Rechtsquelle bei der Identifizierung missbräuchlicher Klauseln. Ein weiterer Schwerpunkt der Studie ist der rechtliche Umgang mit dem wettbewerbsschädigenden Effekt missbräuchlicher Klauseln. Diesen erkennend wählte die deutsche Rechtsprechung zügig den Weg, auch Unternehmern über den Rechtsbruchtatbestand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein Vorgehen gegen ihre Wettbewerber zu gestatten, wenn diese im Verkehr mit Verbrauchern missbräuchliche Klauseln verwenden.

Der Autor zeigt auf, dass diese Wertung vom europäischen Gesetzgeber geteilt wird. Demnach umfasst der Irreführungstatbestand der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken auch die Verwendung missbräuchlicher Klauseln. Die englische Rechtsprechung hat dies ohne große Diskussion erkannt und umgesetzt, während hierfür in Frankreich kein Anzeichen existiert.

Zuletzt widmet sich der Verfasser der Frage, inwieweit sich die Auslegungssysteme bei der abstrakten und der konkreten Kontrolle angenähert haben. Hierbei werden die Rechtsquellen bei der Bestimmung der Missbräuchlichkeit bestimmter Klauseln und die Anwendung der sogenannten contra proferentem Auslegung, also der Auslegung gegen den Verwender, beispielhaft herangezogen.

Insgesamt werden sowohl Praktiker des abstrakten Verfahrens sowie Rechtstheoretiker auf diesem Gebiet mit den unterschiedlichen Rechtssystemen vertraut gemacht. Überraschen kann dabei die Vielfältigkeit der „angemessenen und wirksamen“ Mittel. Besonders aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Erläuterung der englischen Lösung, da diese dem europäischen Rechtssystem bald abhandenkommt und so einzigartig ist.

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