Doktorarbeit: Das neue chinesische Verwaltungszwangsgesetz

Das neue chinesische Verwaltungszwangsgesetz

Ein modernes Instrument zur Durchsetzung von Verwaltungspflichten im deutschen und taiwanesischen Vergleich

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Schriften zum ausländischen Recht, Band 23

Hamburg , 398 Seiten

ISBN 978-3-8300-9485-2 (Print) |ISBN 978-3-339-09485-8 (eBook)

Zum Inhalt

Der Verfasser stellt – dem Gesetzesaufbau in groben Zügen folgend – zunächst umfassend die Instrumente des Verwaltungszwangs dar und grenzt vom artverwandten Instrument der Verwaltungsstrafe ab, wobei eine vergleichende Betrachtung zur deutschen und taiwanesischen Rechtslage integriert wird. Anschließend werden die das CVerwZG beherrschenden Leitgrundsätze untersucht, wobei den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Anwendung von Verwaltungszwang ein eigener Abschnitt gewidmet wird, da sich einige der im dem Zusammenhang ergebenden Zweifelsfragen nach umfassender Analyse der einzelnen Verwaltungszwangs- und -vollstreckungsmaßnahmen besser veranschaulichen lassen.

Schwerpunktmäßig widmet sich der Verfasser in der Studie der Erörterung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verwaltungszwangsmaßnahmen sowie der Verwaltungsvollstreckung. Insbesondere im Teilabschnitt zur Verwaltungsvollstreckung wird der Schwerpunkt auf die gesetzestechnischen „Zweifelsfragen“ gelegt, die vom CVerwZG und der Fachliteratur nicht abschließend beantwortet werden. Angemerkt sei zudem, dass sich die Verwaltungsvollstreckung, wie auch im deutschen und taiwanesischen Recht, in die Vollstreckung von Geldleistungspflichten auf der einen und die Vollstreckung von Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten auf der anderen Seite untergliedert. Da letztere juristisch interessanter ist, bildet sie den Schwerpunkt der nachfolgenden Untersuchung. Ferner gehört auch die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen zum Verwaltungsvollstreckungsrecht i.w.S. Diese wird jedoch nicht erörtert und der Fokus vielmehr auf die Verwaltungsvollstreckung i.e.S., d.h. auf diejenige außerhalb eines gerichtlichen Verwaltungsprozesses gelegt.

Zuletzt werden die verbleibenden „Unzulänglichkeiten im CVerwZG selbst sowie externe, systemische „Schwachstellen“ dargestellt und mögliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

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