Forschungsarbeit: Der Schutz von Minderheiten in Ungarn nach dem Nationalitätengesetz von 2011

Der Schutz von Minderheiten in Ungarn nach dem Nationalitätengesetz von 2011

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Schriften zum ausländischen Recht, Band 24

Hamburg , 176 Seiten

ISBN 978-3-8300-9450-0 (Print) |ISBN 978-3-339-09450-6 (eBook)

Rezension

[...] Derzeit gehöre Ungarn »europa- und weltweit zu den Staaten mit den progressivsten und umfangreichsten Minderheitenschutzstandards«. Dieser Umstand spiegele sich auch darin wider, dass Ungarn mit dem Tag der Minderheiten als weltweit einziger Staat sogar einen eigenen Feiertag für Minderheiten vorgesehen habe. Dabei sei keine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis zu erkennen, weil die bemerkenswert umfangreichen Minderheitenrechte konsequent befolgt würden. Der Verfasser schließt mit einem positiven Ausblick: Infolge der stabilen politischen Mehrheit und der dominierenden Stellung Viktor Orbáns, der für die Minderheitenpolitik der vergangenen Jahre mit prägend gewesen sei, dürfte Ungarn seine liberale und vorbildliche Minderheitenpolitik fortführen.

Daniel Carlo Pangerl in: Ungarn–Jahrbuch, 37 (2021)


Zum Inhalt

Während Ungarn derzeit vor allem wegen seiner restriktiven Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik und wegen systematischer Einschränkungen von Grundrechten und -freiheiten europaweit kritisiert wird, nimmt das Land in Sachen Minderheitenschutz innerhalb der EU nach wie vor eine führende Position ein. Als ein Land, das auf seinem Staatsgebiet zahlreiche Minderheiten beherbergt, zeigt Ungarn, wie weitreichender Schutz von Minderheiten innerhalb der Landesgrenzen eines modernen europäischen Nationalstaates praktiziert werden kann. Die rechtliche Grundlage dieses vorbildlichen Minderheitenschutzes bildet das Ungarische Nationalitätengesetz von 2011. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Minderheitenschutzes in Ungarn vom Ersten Weltkrieg bis heute erörtert und bewertet Arndt Künnecke den Schutz von Minderheiten in Ungarn auf Grundlage des seit dem Jahr 2011 geltenden Nationalitätengesetzes.

Zum Autor

Dr. Dr. Arndt Künnecke ist Professor für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Politik an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Zuvor war er zehn Jahre lang als Dozent für Rechts- und Politikwissenschaften an verschiedenen Universitäten in Istanbul tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind Minderheitenrechte sowie Verbraucherschutzrecht in der EU.

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