Doktorarbeit: Datenschutz in sozialen Online-Netzwerken de lege lata und de lege ferenda

Datenschutz in sozialen Online-Netzwerken de lege lata und de lege ferenda

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Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit, Band 12

Hamburg , 314 Seiten

ISBN 978-3-8300-8961-2 (Print) |ISBN 978-3-339-08961-8 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Das bis heute in der Bundesrepublik geltende Datenschutzrecht stammt aus einer Zeit, in der das Internet in der Alltagskommunikation noch keine nennenswerte Rolle spielte. Es beruht im Wesentlichen auf der Europäischen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) aus dem Jahr 1995. Seine verfassungsrechtliche Fundierung erhielt es bereits zuvor durch die Volkszählungsentscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1983. Angesichts der seit dieser Zeit eingetretenen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wird das Datenschutzrecht mehrheitlich als veraltet angesehen. Um den Datenschutz an das „Internetzeitalter“ anzupassen hat die EU-Kommission am 25.01.2012 den Entwurf einer Europäischen Datenschutzgrundverordnung vorgelegt. Nach langwierigen Verhandlungen und einer Flut von Änderungsanträgen hat sich der sogenannte Trilog aus Kommission, Parlament und Rat auf eine gemeinsame Linie geeinigt.

Vor diesem Hintergrund untersucht diese Studie, inwiefern die Anwendung des geltenden Datenschutzrechts mit Blick auf soziale Online-Netzwerke noch zu sachgerechten Ergebnissen führt. Es werden verschiedene Problemkreise, etwa rund um die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit, die Einwilligung oder das international anwendbare Recht identifiziert. Darauf aufbauend werden mögliche Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechts diskutiert.

Schließlich wird der Frage nachgegangen, welchen Beitrag die geplante Datenschutzgrundverordnung zur Bewältigung der bestehenden Problemlage liefern kann. Schafft sie einen gerechten Interessenausgleich und kann sie zu mehr Rechtssicherheit beitragen? Dazu wurde sowohl der Kommissionsentwurf, als auch die hierzu ergangene legislative Entschließung des EU-Parlaments analysiert.

Der Autor betrachtet soziale Online-Netzwerke in ihrer Gesamtheit und unternimmt den Versuch einer systematischen Einordnung dieser Kommunikationsplattformen in die Strukturen des Datenschutzrechts. Hierauf basierend wird eine behutsame Weiterentwicklung des geltenden Rechts unter Einbeziehung von bereichsspezifischen Regelungen vorgeschlagen.

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