Dissertation: Die strafrechtliche Zulässigkeit körperverändernder wunscherfüllender Operationen unter besonderer Berücksichtigung wunscherfüllender Amputation und weiblicher Beschneidung

Die strafrechtliche Zulässigkeit körperverändernder wunscherfüllender Operationen unter besonderer Berücksichtigung wunscherfüllender Amputation und weiblicher Beschneidung

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 335

Hamburg , 348 Seiten

ISBN 978-3-8300-8954-4 (Print) |ISBN 978-3-339-08954-0 (eBook)

Zum Inhalt

Wunscherfüllende medizinische Eingriffe erfreuen sich in den letzten Jahrzehnten steigender Beliebtheit. Immer häufiger werden Eingriffe nicht deswegen vorgenommen, weil der behandelnde Arzt sie zum Wohle des Patienten für notwendig befindet und sie ihm zur Durchführung empfiehlt, sondern weil der Patient mit dem Wunsch nach einem Eingriff an den Arzt herantritt. Damit verändert sich das Arzt-Patienten-Verhältnis grundlegend: Der Arzt wird vom „Halbgott in Weiß“, der über den Patienten entscheidet, um den allgemeinen ärztlichen Handlungszielen entsprechend zu retten, zu heilen, zu erhalten und zu lindern, zu einem Dienstleister im Gesundheitswesen, der die Wünsche seiner Kunden erfüllt.

Die Wunschmedizin, deren Folgen in der Ethik schon lange diskutiert werden,lässt sich dem Oberbegriff „Enhancement“ zuordnen, was so viel wie „Verbesserung“ bedeutet. Sie basiert auf dem Wunsch, sich selbst zu optimieren – einem Wunsch, der seit jeher in den Menschen verankert ist. Der Wunsch der Menschen, mit sich selbst zufrieden und glücklich zu sein, treibt die Medizin zur Erprobung immer neuer Methoden, deren körperliche und geistige Gegebenheiten zu verbessern. In diesem Sinne haben viele Enhancement-Eingriffe die Steigerung eben dieser Leistungsfähigkeit zum Ziel: Die sportliche Leistung lässt sich z. B. durch Doping steigern und die kognitiven Fähigkeiten sowie Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit durch das sog. Neuroenhancement.

In dieser Studie werden Optimierungsmaßnahmen betrachtet, die den Körper betreffen. Das Spektrum ist breit: Neben invasiven Maßnahmen wie Wunschkaiserschnitten, gewünschter Organentnahme zum Zweck, das betreffende Organ einer anderen Person zu transplantieren, Geschlechtsumwandlungen und reproduktionsmedizinischen Eingriffen, werden Körpermodifikationen auch allein aus Gründen des persönlichen Geschmacks nachgefragt. Dazu zählen Tattoos, Piercings, Brandings und ähnliche auch als „Körperkunst“ bezeichnete Prozeduren.

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