Doktorarbeit: Umgang und Kindeswohl

Umgang und Kindeswohl

Rechtliche und psychologische Probleme

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Studien zum Familienrecht, Band 54

Hamburg , 250 Seiten

ISBN 978-3-8300-8850-9 (Print) |ISBN 978-3-339-08850-5 (eBook)

Zum Inhalt

Nach der Trennung der Eltern verändert sich das Leben eines minderjährigen Kindes in umfassender Weise. Unabhängig von der Frage, wie es die Trennung der Eltern selbst verarbeitet, lebt das Kind von diesem Zeitpunkt an in aller Regel nur noch mit einem seiner Elternteile dauerhaft zusammen. Oft sind Umzüge und die damit einhergehende Veränderung des sozialen Umfeldes Folgen einer Trennung, nicht selten auch eine neue Familie mit einem Stiefelternteil und Stiefgeschwistern. Um so mehr ist es von Bedeutung, den nicht betreuenden Elternteil als Konstante im Leben des Kindes zu bewahren – die Kindeswohlverträglichkeit vorausgesetzt – und die Beziehung zwischen Kind und beiden Elternteilen zu erhalten.

Heute besteht weitgehend Einigkeit über die Frage, welche Bedeutung der Umgang mit beiden Elternteilen für das Kind hat. Er ermöglicht die Bindung nicht nur zu dem betreuenden Elternteil, sondern auch zu jenem Elternteil, der nicht eine ständige Rolle im Alltag des Kindes spielt. Wird das Umgangsrecht durch den Umgangsberechtigten absichtlich nicht wahrgenommen, so kann die darin liegende Ablehnungshaltung schwerwiegende psychische Folgen für das Selbstvertrauen des Kindes haben. Gleiches gilt für den Boykott des Umgangs durch den betreuenden Elternteil, der oftmals einhergeht mit Diffamierungen des anderen Elternteils gegenüber dem Kind. Diese Erkenntnisse fanden mit § 1626 Abs. 3 BGB Eingang in das Gesetz, das ausdrücklich feststellt, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört.

Der Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil entfaltet jedoch nicht in jedem Fall positive Auswirkungen für das Kind. Dennoch neigt die Rechtsprechung dazu, Umgang „um jeden Preis“ befürworten und durchsetzen zu wollen. Diese Annahme birgt indessen Gefahrenpotential. Denn gerade jene Fälle, die vor Gericht enden, sind meist derart konfliktbehaftet, dass keinesfalls davon ausgegangen werden darf, auch hier könne uneingeschränkt das Regel-Ausnahme-Verhältnis zum Tragen kommen. Vielmehr sollte die Vorschrift zum Wohle des Kindes dahingehend ausgelegt werden, dass von dieser Annahme nur dann uneingeschränkt ausgegangen werden darf, wenn kein Streit über den Umgang geführt wird.

Sind die Eltern in der Lage, miteinander zu kommunizieren und sich auf eine gemeinsame Lösung zu einigen, so können sie, anders als bei einer gerichtlichen Entscheidung, jede individuelle Umgangsregelung beschließen, die den Lebensumständen der Eltern und des Kindes am besten entspricht. Nicht wenigen Eltern ist es möglich, den Umgang flexibel und spontan miteinander zu verabreden, je nach Arbeitszeiten, beruflichen und privaten Plänen sowie Aktivitäten der Kinder. Ein solcher Umgang bietet zwar wenig Rhythmus für das Kind, ist aber dennoch eine wünschenswerte und in psychologischer Hinsicht positiv zu bewertende Alternative für alle Beteiligten, insbesondere für das Kind.

In Deutschland, wie auch in vielen anderen westlichen Ländern, wird die Quote derjenigen Eltern, die in der Lage sind, ohne die Zuhilfenahme eines Gerichts über die Angelegenheiten des Kindes miteinander zu kommunizieren und selbst zu entscheiden, auf etwa zwei Drittel geschätzt. Das restliche Drittel spaltet sich auf in solche Eltern, die zwar gerichtlicher Hilfe bedürfen, jedoch weitgehend einigungsfähig sind und solche Fälle – etwa 7 - 10 % der Trennungen - die als hochstrittig einzustufen sind. Letztere Gruppe mag nur einen geringen Prozentsatz der Trennungsfamilien ausmachen. Allein in Deutschland wächst die Zahl der Kinder, die solchen hochkonflikthaften Streitigkeiten ihrer Eltern ausgesetzt sind, jährlich jedoch um 10.000 – 15.000. In der Folge sind so etwa 50.000 oder mehr Kinder mit steigender Tendenz in Deutschland zeitgleich mit hochstrittigen Eskalationen konfrontiert. Des Weiteren beschäftigt diese vergleichbar kleine Gruppe der Trennungsfamilien ca. 80 % der Kapazitäten des juristischen und psychosozialen Personals. Daher muss dieser Gruppe die höchste Aufmerksamkeit zukommen, wenn es darum geht, wie Trennungskonflikte zum Wohle des Kindes entschärft und ihnen abgeholfen werden kann.

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