Doktorarbeit: Beschlagnahme und Akteneinsicht bei elektronischen Medien

Beschlagnahme und Akteneinsicht bei elektronischen Medien

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Schriften zum Strafprozessrecht, Band 10

Hamburg , 224 Seiten

ISBN 978-3-8300-8837-0 (Print) |ISBN 978-3-339-08837-6 (eBook)

Zum Inhalt

Weder Rechtsprechung noch Literatur haben einen dogmatisch und praktisch befriedigenden Weg gefunden §§ 94, 147 StPO auf Dateien anzuwenden. Die eine Hälfte der Lösungen entbehrt dogmatischer Stringenz, die andere vermisst eine Berücksichtigung der Gegebenheiten der Praxis.

Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass zwischen unterschiedlichen Dingen nicht ausreichend differenziert wird. Bereits die Unterscheidung von Aktenbestandteilen und Beweisstücken, die vom Gesetzgeber in § 147 I, IV 1 StPO ausdrücklich vorgesehen ist, wird sowohl von Autoren in der Literatur als auch von Gerichten in der Praxis nicht immer konsequent durchgeführt.

Zentrale Bereiche inkorrekter rechtlicher Beurteilungen sind die Beschlagnahmefähigkeit von Dateien nach § 94 StPO, die Einordnung beschlagnahmter Kopien als Beweisstücke und die Rechte der Verteidigung auf Beweisstückkopien und Aktenmitgabe. Mangels klarer Kenntnis insbesondere der Rechte der Verteidigung besteht zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung oft ein angespanntes Verhältnis.

Diese Studie bietet einen wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Leitfaden über die Beschlagnahme und Akteneinsicht bei elektronischen Medien. Es werden verschiedene Konstellationen beschrieben, wie die Strafverfolgungsbehörden elektronische Medien wie Computer, Festplatten, USB-Sticks und andere Datenträger nach § 94 StPO de lege lata beschlag- nahmen können. Dabei kommen unter anderem die Fragen auf, ob Dateien selbst beschlagnahmefähig sind und wie eine nachträgliche Kopieanfertigung von Datenbeständen rechtlich zu bewerten ist.

An die Frage der Beschlagnahme schließt sich jeweils eine Einordnung der vorliegenden Datenträger und Dateien als Aktenbestandteil oder Beweisstück an. Daran anknüpfend werden die Befugnisse der Verteidigung im Rahmen des Akteneinsichtsrechts und Beweisstückbesichtigungsrechts nach § 147 StPO konkret erörtert. Dabei stellen die Diskussionen um ein Recht auf Anfertigung und Mitnahme von Beweisstückkopien, die Aktenmitgabe nach § 147 IV 1 StPO und der Ausschluss dieser Rechte einen weiteren Schwerpunkt der Studie dar.

Schließlich wird mit Hilfe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine vorrangige Vorgehensweise für die Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt.

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