Dissertation: Hat der Grundsatz der Kampfparität noch Bestand?

Hat der Grundsatz der Kampfparität noch Bestand?

Eine kritische Analyse der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts seit der Jahrtausendwende

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 222

Hamburg , 208 Seiten

ISBN 978-3-8300-8775-5 (Print) |ISBN 978-3-339-08775-1 (eBook)

Zum Inhalt

Im Laufe der letzten Jahre hat sich das Arbeitskampfrecht zu einer viel diskutierten, aktuellen Thematik gewandelt. Grund hierfür ist nicht nur der Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa, sondern vor allem die geänderte Rechtsprechung des 1. Senats des BAG zur Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen bei Verbandsmitgliedern, zur Zulässigkeit von Unterstützungsstreiks und 2 Jahre später zu streikbegleitenden Flashmob-Aktionen.

Mit der Entscheidung zur Zulässigkeit von Unterstützungsstreiks hat das BAG einen Meilenstein in der Arbeitskampfrechtsprechung gelegt und diesen in der Flashmob-Entscheidung konsequent fortgeführt.

Die Erkenntnisse der Untersuchung gründen sich auf einer rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der neuen Rechtsprechung und einer Bewertung der richterlichen Rechtsfortbildung anhand des normativen Regelungskontextes (national, supranational und international). Das Buch enthält außerdem einen europäischen Rechtsvergleich zur Zulässigkeit von Unterstützungsstreiks in den Mitgliedsstaaten sowie eine empirische Betrachtung des Wirkungszusammenhangs der Arbeitsmarktlage auf mögliche Veränderungen des Machtpotentials der Arbeitskampfparteien.

Das Buch ist in 3 Abschnitte gegliedert. Im 1. Abschnitt werden die Historie, die Parteien, die Kampfmittel und die rechtlichen Grundlagen des Arbeitskampfes dargestellt. Der 2. Abschnitt beginnt mit der Herleitung des Grundsatzes der Kampfparität und enthält die neue Arbeitskampfkonzeption des Bundesarbeitsgerichts, die aus den Entscheidungen des 1. Senats aus 2007 sowie aus der Flashmob-Entscheidung des BAG aus 2009 abgeleitet wird. Anhand von 3 wesentlichen Kernfragen werden in diesem Abschnitt die Auswirkungen der richterlichen Rechtsfortbildung auf die Praxis untersucht. Diese lauten:

  • Wie war es bisher im Arbeitskampf um das Kräfteverhältnis der Parteien bestellt?
  • Hat die neue Rechtsprechung des 1. Senats des BAG aus dem Jahr 2007 das Machtpotential (tatsächlich einseitig) zu Gunsten der Gewerkschaften erhöht?
  • Und wenn dem so ist, hat sich dadurch das Kräfteverhältnis der Arbeitskampfparteien derart verändert, dass das Gebot der Kampfparität ins Wanken geraten ist?

Der 3. Abschnitt stellt die neue Rechtsprechung des 1. Senats in den Kontext des Grundsatzes der Kampfparität und fasst die Ergebnisse des 2. Abschnitts zusammen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Analyse findet sich eine rechtswissenschaftliche Positionierung zum Nichtannahmebeschluss des BVerfG zum streikbegleitenden Flashmob sowie unter Einbeziehung des Völkerrechts.

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