Doktorarbeit: Unternehmensbezogener Geheimnisschutz im internationalen Steuerverfahren

Unternehmensbezogener Geheimnisschutz im internationalen Steuerverfahren

Zur Frage der Modifikation deutscher Rechtsstaatsstandards im zwischenstaatlichen steuerlichen Informationsaustausch

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 129

Hamburg , 624 Seiten

ISBN 978-3-8300-8751-9 (Print) |ISBN 978-3-339-08751-5 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Nach seiner Grundkonzeption soll der steuerliche Auskunftsverkehr den Finanzbehörden weltweit eine gleichmäßige Besteuerung unter Wahrung der maßgeblichen Steuergesetze sichern. Dabei dürfen Steuerinformationen seitens der deutschen Verwaltung anerkanntermaßen nur dann in das Ausland übermittelt werden, wenn dadurch insbesondere keine grundgesetzlich geschützten Rechtspositionen verletzt werden. Die Finanzverwaltung stellt sich auf den Standpunkt, dass es ihr die gegenwärtige Rechtslage auch vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ermögliche, in nahezu allen Fällen Informationen in verfassungskonformer Art und Weise in das Ausland zu übermitteln. Nur bei berechtigten Zweifeln würden die deutschen Behörden von sich aus Steuerdaten nicht mit dem Ausland austauschen.

Der Verfasser kritisiert diese von der Finanzverwaltung kommunizierte weitgehende „Verharmlosung“ der bisherigen Auskunftspraxis. Er stellt klar, dass deutsche Behörden nach der Datenübermittlung in das Ausland grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf eine grundrechtskonforme Nutzung der Informationen haben. Schon deshalb kann die deutsche Finanzverwaltung nicht garantieren, dass durch den Datenaustausch keine Verletzung von Grundrechten der betroffenen Unternehmer eintreten könnte. Zur Verbesserung der Situation schlägt der Autor die Anwendung eines im Zuge der Untersuchung entwickelten „Concept of Trust“ in Kombination mit der Errichtung einer internationalen Steuerbehörde zwischen den USA, Großbritannien und Deutschland vor.

Im Rahmen dieser Untersuchung konnten Richter und Praktiker – beispielsweise aus dem 2. Senat des Finanzgerichts Köln, der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und dem Bundeszentralamt für Steuern – befragt werden. Aus Anlass seines Promotionsprojektes hatte sich der Verfasser ferner für die Visiting Researcher-Programme an der Saint Louis University School of Law in den USA und der University of Warwick School of Law (England) erfolgreich bewerben und dort Forschungsaufenthalte verbringen können. Zudem gestattete ihm ein großzügiges Vollstipendium der Saint Louis University School of Law das LL.M.-Studium im Jahr 2012/13, wo er sich parallel als Research Assistant vertieft mit Fragen des internationalen Steuerrechts vor dem Hintergrund des US-Rechts befasste. Überdies konnte der Autor die während seines Referendariats am Kammergericht Berlin im Fachreferat IV B 6 (Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich) des Bundesfinanzministeriums und im Fachbereich WD 4 Haushalt und Finanzen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu Fragen des internationalen Auskunftsverkehrs in Steuersachen gesammelten Erfahrungen in die Dissertation einfließen lassen. Diesen „praktischen Blick auf das Recht“ rundete eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Groß-/Steuerkanzlei ab.

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