Dissertation: Die Entbehrlichkeit des Erörterungstermins im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Die Entbehrlichkeit des Erörterungstermins im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Eine europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Analyse

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Studien zum Verwaltungsrecht, Band 65

Hamburg , 214 Seiten

ISBN 978-3-8300-8578-2 (Print) |ISBN 978-3-339-08578-8 (eBook)

Zum Inhalt

Das Immissionsschutzrecht nimmt innerhalb des Umweltrechts eine zentrale Stellung ein. Kernstück dieses Rechtsgebietes ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge1 (kurz: BImSchG), das vor allem für zahlreiche Industrieanlagen und somit für weite Teile der Wirtschaft von besonderer Bedeutung ist (anlagenbezogener Immissionsschutz). Gem. § 4 BImSchG i.V.m. Anhang 4. BImSchV bedürfen diese Anlagen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Gerade das Immissionsschutzrecht wird durch internationale und europäische Regelungen beeinflusst. Abgesehen von diesen Regelwerken, die oftmals eine Novellierung der immissionsschutzrechtlichen Regelungen erforderlich machen, besteht auch für das nationale immissionsschutzrechtliche Zulassungsrecht ständiger Novellierungsbedarf aufgrund von technischem Fortschritt und gesellschaftlichem Wandel. Der Druck der Öffentlichkeit auf konfliktbeladene Projekte ist zuletzt im Rahmen des Vorhabens von Stuttgart 21 deutlich geworden. Auch die Konflikte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens sind charakteristisch für die derzeitige Gemütslage. Es wurde ein Ruf nach mehr Beteiligung an den Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren laut.

In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit ein Erörterungstermin im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren europa- und verfassungsrechtlich erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu betrachten, wie sich die divergierenden Grundgedanken des Verfahrensrechts des europäischen und des deutschen Verwaltungsrechts in Einklang bringen lassen.

Während dem Europarecht die Auffassung zugrundeliegt, dass die verwaltungsrechtlichen Verfahren multipolar, also unter Einbeziehung weiterer Betroffener oder sogar der Allgemeinheit, ausgestaltet sind, geht das traditionelle deutsche Verwaltungsrecht eher von einem bipolaren Verhältnis zwischen Behörde und dem Antragsteller aus.

Zudem ist nach europarechtlicher Sicht das Genehmigungsverfahren als diskursives und offenes Verfahren ausgestaltet, im deutschen Verwaltungsrecht ist jedoch die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsentscheidung final als gebundene Entscheidung definiert.

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