Dissertation: Auswirkungen von Privatisierungen auf die kommunale Wirtschaftspolitik

Auswirkungen von Privatisierungen auf die kommunale Wirtschaftspolitik

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Schriften zum Kommunalrecht, Band 2

Hamburg , 330 Seiten

ISBN 978-3-8300-8534-8 (Print) |ISBN 978-3-339-08534-4 (eBook)

Zum Inhalt

In der Finanz- und Wirtschaftskrise standen zwei Fragen besonders im Mittelpunkt. Erstens: Kann und soll die öffentliche Hand durch ihre Wirtschaftspolitik die ökonomische Entwicklung beeinflussen? Zweitens: Welche Möglichkeiten gibt es, die Überschuldung öffentlicher Haushalte zurückzufahren?

Während in der Frage der Konjunkturlenkung der teils schon totgesagte Keynesianismus wiederbelebt wurde, werden die vormals zur Überwindung der Schuldenkrise propagierten Privatisierungen abgelehnt. Privatisierungen werden weniger als Instrument zum Abbau öffentlicher Verschuldung, sondern vielmehr als vermeintliche Ursache für die gegenwärtigen Krisen gesehen. Diese Debatte hat weder rein politik- bzw. wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen noch betrifft sie nur den Bund und die EU. Vielmehr beinhaltet sie eine Reihe rechtlicher Fragestellungen, die bereits dort anfangen, wo die öffentliche Hand nicht unbedingt am sichtbarsten, aber gleichwohl „am nächsten“ ist, nämlich bei den Kommunen. Schon bei den Kommunen, denen Art. 28 II 1 GG die Erledigung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft überträgt, wird der Eingriff der öffentlichen Hand in die wirtschaftliche Entwicklung rechtlich beschränkt. Bereits hier stellt sich die Frage, wie die Entscheidungsräume einengende Schuldenkrise überwunden werden kann. Anders als beim Bund ist die Möglichkeit der Erhöhung der Einnahmen limitiert und im Übrigen, wie die Möglichkeiten der Kosteneinsparungen, so gut wie ausgereizt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur die Frage, welchen Umfang das wirtschaftspolitische Instrumentarium der Kommunen überhaupt hat, sondern auch, ob die Notwendigkeit von Privatisierungen und der Wunsch nach öffentlichem Einfluss auf die ökonomische Entwicklung sich gegenseitig ausschließen. Zur Beantwortung dieser Frage werden die gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Kompetenzen der Kommunen und der Rahmen zulässiger Privatisierungen dargelegt. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, ob kommunale Wirtschaftspolitik durch Privatisierungen beschränkt wird. Soweit dies zutrifft, kann untersucht werden, ob diese Verluste sich durch andere vom Gesetz vorgesehene oder durch Vertrag vorzubehaltende kommunale Ingerenzrechte kompensieren lassen.

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