Dissertation: Inverkehrbringen und Überwachung von Schönheitsnahrungsergänzungsmitteln (Nutricosmetics) nach deutschem und US-amerikanischem Recht

Inverkehrbringen und Überwachung von Schönheitsnahrungsergänzungsmitteln (Nutricosmetics) nach deutschem und US-amerikanischem Recht

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 354

Hamburg , 296 Seiten

ISBN 978-3-8300-8485-3 (Print) |ISBN 978-3-339-08485-9 (eBook)

Zum Inhalt

Während seitens der Nahrungsmittelhersteller bisher vornehmlich auf den gesundheitlichen Aspekt der Nahrung abgestellt wurde, um den Wünschen der Verbraucher gerecht zu werden, wird in jüngster Zeit dem Trend entsprochen, lange schön und jung auszusehen. Mittlerweile gibt es Produkte, die dafür sorgen sollen, dass die Konsumenten „Schönheit von innen“ erfahren. Bekannt werden solche Produkte als Beauty Food oder auch Nutricosmetics. Obwohl nur 9 % der in einer Umfrage Befragten wussten, wobei es sich um Nutricosmetics handelt, waren 72 % bereit, Nutricosmetics in der Angebotsform eines Nahrungsergänzungsmittels zu probieren.

Durch diese junge Produktgruppe, deren Produktpalette immer weiter ausgebaut werden kann, können die Unternehmen ihre Gewinne steigern. Als Premium- Luxus-Produkte verkauft, kann der Preis für eine Monatsration solcher Produkte bei $ 120 liegen, darin sind enthalten: Nahrungsergänzungsmittel in fünf verschiedenen Formen, täglich einzunehmen, von Multivitamintabletten bis zu Kollagenkapseln.

Ein weiterer Faktor, warum solche Erzeugnisse immer beliebter werden, ist auch die demografische Veränderung, wodurch der Anteil der über Fünfzigjährigen deutlich angestiegen ist.4 Auch sie wollen lange jung und schön aussehen. Während invasive Methoden, wie Botox-Injektionen oder Faltenstraffungen, zu künstlichem Aussehen führen können und Sicherheitsbedenken hervorrufen, besteht die Ansicht, dass Produkte wie Nutricosmetics als natürliche Mittel die zuvor beschriebenen Nachteile nicht aufweisen.

Ob aber tatsächlich keine Sicherheitsbedenken bestehen und welche rechtlichen Vorschriften zur sicheren Herstellung und dem Vertrieb solcher Produkte notwendig sind, soll im Folgenden aufgezeigt werden. Stellt sich doch die Frage, wozu die Kreationen solcher zum Teil neuer Produkte mit teils exotisch eingesetzten Wirkstoffen, die bisher nicht in Deutschland zum Einsatz gekommen sind oder womöglich bisher überhaupt nur als arzneiliche Wirkstoffe verwendet wurden, führen. Neben Herstellern, die ihre Schönheitsnahrungsergänzungsmittel unter Beachtung rechtlicher Vorgaben und mittels wissenschaftlicher Studien entwickelt haben, besteht immer die Gefahr, dass „schwarze Schafe“ einen gewinnbringenden Handel mit Produkten betreiben wollen, die unter Umgehung rechtlicher Vorschriften auf dem Markt angeboten werden. Diese Gefahr besteht auch insbesondere durch den erstarkenden Internethandel. Die wohlklingenden Produktnamen und angepriesenen pflanzlichen Zutaten sollen die Verbraucher in Sicherheit wiegen.

Teil B befasst sich mit den Definitionen und Abgrenzungen. Immer häufiger trifft man auf sog. Borderlineprodukte, die sich im Grenzbereich zweier Produktgruppen bewegen. Da mitunter die Regelungen für die Produktkategorien stark voneinander abweichen können, z.B. was die Vormarktkontrolle anbelangt, ist es wichtig, eine Zuordnung vorzunehmen, insbesondere zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln, bei denen eine Abgrenzung schwierig, aber dennoch unumgänglich ist.
Darauf folgend werden in Teil C die wichtigsten Regelungen für eine sichere Herstellung von Schönheitsnahrungsergänzungsmitteln dargestellt, wozu internationale, europäische, deutsche sowie US-amerikanische Vorschriften erläutert werden. Betrachtet wird beispielsweise, welche Möglichkeiten für den Gesetzgeber bestehen, Regelungen im Lebensmittelbereich treffen zu können. Insbesondere für den europäischen und deutschen Gesetzgeber gilt es zu beachten, dass deren Handlungsspielräume miteinander korrelieren müssen.
In Nutricosmetics können die vielfältigsten Stoffe eingesetzt werden, von Vitaminen und Mineralstoffen hin zu pflanzlichen Stoffen, die aus den unterschiedlichsten Regionen der Welt stammen. Für die in Nutricosmetics enthaltenen Inhaltsstoffe gibt es zum Teil Regelungen, die sich in den verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wiederfinden. Allerdings wird auch aufgezeigt, dass es noch zu schließende Lücken in den gesetzgeberischen Vorgaben gibt. Auch können mit dem Einsatz von pflanzlichen Stoffen Gefahren verbunden sein, die aus der Kontamination von Pestiziden herrühren. Durch den globalen Handel an sich und den mittels Internet verstärkten weltweiten Handel ergeben sich wiederum zusätzliche Schwierigkeiten für die Gewährleistung der Sicherheit von Nutricosmetics. Daher haben nicht nur europäische und nationale Regelungen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit, sondern auch weltweit geltende Vorschriften sollen sicherstellen, dass der globale Handel mit Lebensmitteln bestimmten Sicherheitsanforderungen unterliegt, die allerdings, wie noch zu sehen sein wird, teils auf ein Minimum beschränkt sind. Das vorbenannte Thema wird in Teil D behandelt. Es erfolgt ein Überblick über das Welthandelsrecht, das EU-Außenwirtschaftsrecht und das EU-Binnenmarktrecht, um zu sehen, welche Schwierigkeiten sich für die Sicherheit von Nutricosmetics ergeben können. Der Aspekt des Handels soll natürlich in erster Linie auch den wirtschaftlichen Vorteilen eines Landes und seiner Unternehmer dienen. Gerade durch dieses geplante Ziel ergeben sich Konflikte mit dem angestrebten hohen Gesundheitsschutzniveau aller Länder, wobei nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass der Gesundheitsschutz in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Ausprägungen erfährt. Eine immer größere Bedeutung erlangt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, insbesondere für den EU-weiten Handel. Täuschungsschutz der Verbraucher hinsichtlich Werbeaussagen und Wirkversprechen.

In Teil E liegt der Fokus auf der staatlichen Kontrolle in der EU, Deutschland sowie den USA. Welche Organe sind in erster Linie zuständig, welche Systeme bestehen, um festzustellen, wo die Gefahren liegen um daraufhin schnellstmöglich agieren zu können, aber auch, was die Behörden tun können, um Sicherheitsdefizite abzuschaffen.
Auch auf in neuerer Zeit immer relevanter werdende Themenkomplexe, wie der Internethandel, der Gefahren für die Verbraucher aufgrund zum Teil fehlender Lebensmittelsicherheit bereithält, wird eingegangen.

Im Rahmen von Nutricosmetics, die in unterschiedlicher Form vermarktet werden, liegt in dieser Studie der eindeutige Schwerpunkt bei den Nahrungsergänzungsmitteln, somit den Schönheitsnahrungsergänzungsmitteln. Nicht eingegangen wird auf den Aspekt der Vermarktung, den Täuschungsschutz der Verbraucher hinsichtlich Werbeaussagen und Wirkversprechen. Dies ist ein umfassendes und ebenfalls problematisches Regelungsgebiet.

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