Dissertation: Der Begriff des Pflichtzwecks in der Tugendlehre Immanuel Kants

Der Begriff des Pflichtzwecks in der Tugendlehre Immanuel Kants

Das Verhältnis von Form und Materie im Projekt einer Ethik als Metaphysik der Sitten

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BOETHIANA – Forschungsergebnisse zur Philosophie, Band 114

Hamburg , 264 Seiten

ISBN 978-3-8300-8307-8 (Print) |ISBN 978-3-339-08307-4 (eBook)

Zum Inhalt

„Handle nach einer Maxime der Zwecke,
die zu haben für jedermann Pflicht ist.“

So nach Kant die Formulierung des kategorischen Imperativs in seiner Tugendlehre (TL), die zusammen mit der Rechtslehre unter dem gemeinsamen Titel Die Metaphysik der Sitten ausgearbeitet worden ist. Die damit verbundene Relation des formalen Pflichtgedankens mit dem eines materialen Zwecks, ist nun allerdings nicht mehr mit der ausschließlich formalen Grundlegung der Ethik Kants vereinbar, und die Akte des Gesamtprojekts einer Ethik als Metaphysik der Sitten kann somit geschlossen werden. Jedenfalls dann, wenn man sich einem Großteil der wissenschaftlichen Beurteilung dieser ethischen Spätschrift Kants anschließt.

Derartige Einschätzungen sind letztendlich nichts anderes als Ausdruck der Schwierigkeiten, vor denen die Kantforschung immer noch steht, wenn es gilt, eindeutig zu bestimmen, welchen systematischen Status die TL im Kontext des Projekts einer Kritik des Geltungs- und Leistungsbereichs reiner Vernunft einnimmt: Ausgangs- und gleichzeitiger Kristallisationspunkt ist dabei die Behauptung der TL, wonach die Ethik eine Materie enthält, die einen Zweck bedingt, der als Pflicht vorgestellt wird. Dass dieser Zweck durch die Beförderung eigener Vollkommenheit und fremder Glückseligkeit zudem noch eine inhaltlich Konkretisierung erfährt, scheint mit dem Konzept einer Ethik, das sich prinzipiell nur auf Vernunft in Form strenger Allgemeinheit und Notwendigkeit berufen will, nicht mehr vereinbar zu sein.

Dieser Pflichtzweck erhebt nun aber gerade den Anspruch, Bestandteil einer Ethik zu sein, die als Tugendlehre nicht nur unter dem Gesamttitel einer Metaphysik der Sitten geführt wird, sondern in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Konzept einer Ethik steht, das bereits in einer Grundlegung ausgearbeitet und hinsichtlich des Aktionsrahmens der darin artikulierten Freiheit einer kritischen Prüfung unterzogen worden ist.

Eine eindeutige Positionsbestimmung der TL scheint somit nur auf der Grundlage eines dieser beiden Paradigmen möglich zu sein. Fraglich ist dabei allerdings, inwiefern dadurch nicht von Anfang an Kants eigene Argumentation aus dem Zentrum der Betrachtungen rücken, zumal sich der entscheidende Maßstab einer Auseinandersetzung mit diesem Vereinbarkeitsproblem an dessen Überzeugung orientieren sollte, nach der Form und Materie durch den Begriff des Pflichtzwecks notwendig miteinander verbunden sind. Denn daraus legt sich zumindest die Vermutung nahe, dass auch die TL in einem systematischen Kontext mit dem in den Grundlegungsschriften dargelegten ethischen Konzept kategorisch-imperativer Demonstration von Freiheit stehen müsse, was wiederum in einem systematischen Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben einer Ethik als Metaphysik der Sitten gelesen werden kann.

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