Dissertation: Der eigentumsdogmatische Diskurs um die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenkasse

Der eigentumsdogmatische Diskurs um die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenkasse

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 117

Hamburg , 210 Seiten

ISBN 978-3-8300-8096-1 (Print) |ISBN 978-3-339-08096-7 (eBook)

Zum Inhalt

Im Koalitionsvertrag vom 11.11.05 einigten sich die Vertreter der Bundestagsfraktionen CDU, CSU und SPD auf eine Reform des Krankenversicherungswesens. Durch die Reform sollte steigenden Kosten in der Gesundheitsversorgung durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel begegnet werden. Dabei galt es im Wesentlichen die von der Union favorisierten Modelle der „Gesundheitsprämie“ und die von der SPD präferierte „Bürgerversicherung“ in Einklang zu bringen. Auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen sollten „Qualitäts- und Effizienzsteigerungen durch eine Intensivierung des Wettbewerbs“ ermöglicht werden, insbesondere durch ein Mehr an Vertragsfreiheit im Leistungserbringerverhältnis und die Erschließung neuer Gestaltungsmöglichkeiten als Folge der Einführung eines Gesundheitsfonds. Im System der privaten Krankenversicherung sollte durch die anrechenbare Ausgestaltung der Alterungsrückstellungen sowie die Einführung eines offen ausgestalteten Basistarifs eine Verbesserung der Wahl- und Wechselmöglichkeiten der Versicherten herbeigeführt werden. Die gesetzlichen Neuerungen traten als GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) und als Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-ReformG) 2007 in Kraft. Die vorgesehene, stufenweise Umsetzung wurde 2009 abgeschlossen. In der Folgezeit wurden mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit jener Regelungen angestrengt. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerden von fünf Unternehmen der privaten Krankenversicherungen sowie von drei privat versicherten Einzelpersonen zur Entscheidung an. Am 10.06.2009 wies der erste Senat in einer zusammenfassenden Entscheidung alle Beschwerden zurück und erkannte die Neuerungen der Gesundheitsreform 2007 als im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar an. Das – in seiner Begründung über 100 Seiten starke – Urteil ist besonders mit Blick auf seine Aussagen zum dogmatischen Umgang mit den Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherung interessant. Der richterlichen Auseinandersetzung mit dem Eigentumsgrundrecht dürfte eine „gewisse Brisanz“ nicht abzusprechen sein.

Es ist abzusehen, dass der Gesetzgeber im Gesundheitssektor, auch nach der großen Reform 2007, weiter unter Zugzwang stehen wird, Kostensteigerungen und demografischem Wandel zu begegnen. In der privaten Krankenversicherung sind Fragen, die den Umgang mit Ansprüchen, Rechten und Alterungsrückstellungen der Beteiligten betreffen, von herausragender Bedeutung.

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