Doktorarbeit: § 161 AktG und der DCGK – Eine Analyse des deutschen Corporate Governance-Systems

§ 161 AktG und der DCGK – Eine Analyse des deutschen Corporate Governance-Systems

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 161

Hamburg , 250 Seiten

ISBN 978-3-8300-8045-9 (Print) |ISBN 978-3-339-08045-5 (eBook)

Zum Inhalt

Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber einen neuen § 161 AktG in das Aktiengesetz eingeführt. Dieser verweist auf eine außerrechtliche Norm, nämlich den sogenannten Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Vorfeld der Einführung des neuen § 161 AktG setzte die damalige Bundesregierung in Kenntnis um die zu der Zeit bestehenden aktienrechtlichen Missstände eine Kommission ein, die Vorschläge zur Problembewältigung erarbeiten sollte. Den Vorschlag dieser Kommission, eine weitere, ständige Kommission einzusetzen, die wiederum einen Deutschen Corporate Governance Kodex er- und überarbeiten sollte, griff die Bundesregierung auf und führte in § 161 AktG zugleich die Pflicht für börsennotierte Unternehmen ein, eine jährliche Erklärung hinsichtlich der Befolgung der Empfehlungen des Kodex abzugeben.

Diesem Modell stand die rechtswissenschaftliche Literatur von Beginn an auch skeptisch gegenüber, da so eine vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Kommission mittelbar darüber entscheiden könne, über welche Sachverhalte die betroffenen Unternehmen sich erklären müssen. Zudem wurde die Absicht des Gesetzgebers und des BMJ, mit der gesetzlichen Erklärungspflicht eine Befolgung der Kodex-Empfehlungen zu erreichen, kritisiert.

Der Verfasser untersucht in seiner Abhandlung ausführlich die verfassungsrechtlichen Aspekte des deutschen Corporate Governance-Modells. Er kommt zu dem Schluss, dass der Deutsche Corporate Kodex in seiner Gesamtheit verfassungswidrig ist. Auf der Verfassungswidrigkeit des Kodex aufbauend untersucht der Verfasser kritisch die Anforderungen an die Entsprechenserklärung in Bezug auf die Formalia, inhaltliche Angaben und die Umsetzung der Erklärung.

Weiterhin untersucht er, wann ein Verstoß gegen die Entsprechenserklärungspflicht vorliegt und schließlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH, welche Auswirkungen ein Verstoß gegen § 161 AktG auf den Bestand von Hauptversammlungsbeschlüssen der AG hat.

Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass das derzeitige deutsche Corporate Governance-System abgeschafft werden muss und präsentiert einen Vorschlag für ein verfassungsgemäßes Modell.

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