Dissertation: Pflichten Privater zur Herausgabe von Umweltinformationen aus der Umsetzung der RL 2003/04 EG

Pflichten Privater zur Herausgabe von Umweltinformationen aus der Umsetzung der RL 2003/04 EG

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Umweltrecht in Forschung und Praxis, Band 65

Hamburg , 282 Seiten

ISBN 978-3-8300-7936-1 (Print) |ISBN 978-3-339-07936-7 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Durch die Aarhus-Konvention (1998), die Umweltinformationsrichtlinie (2003), das Umweltinformationsgesetz des Bundes (2005) sowie 16 Landes-Umweltinformationsgesetze werden nicht mehr nur Behörden im verwaltungsrechtlichen Sinne, sondern auch viele private Stellen in die Pflicht einbezogen, bei ihnen vorliegende Umweltinformationen öffentlich zugänglich zu machen.

Durch die hier betrachteten Vorschriften zur Informationsfreiheit sind Private grundsätzlich auf drei Arten betroffen: Sie können selbst als Antragsteller Anspruch auf Informationen geltend machen, sie können (gegebenenfalls) als informationspflichtige Stellen verpflichtet sein, Informationen zugänglich zu machen oder sogar aktiv zu verbreiten, und sie können schließlich als Dritte mittelbar betroffen sein, wenn ihre Interessen dadurch berührt werden, dass eine informationspflichtige Stelle Informationen zugänglich macht oder verbreitet. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt auf dem zweiten Aspekt, also den Informationspflichten, die sich für Private aus dem Informationsfreiheitsrecht ergeben.

Es wird geprüft, welche Privaten als informationspflichtige Stellen infrage kommen und welche Pflichten sich gegebenenfalls daraus ergeben. Dafür ist es erforderlich, die besonders auslegungsbedürftigen Formulierungen des UIG (z.B. öffentliche Aufgabe/öffentliche Dienstleistung, Zusammenhang mit der Umwelt) auf ihre Bedeutung zu untersuchen und so weit wie möglich zu konkretisieren. Auch Umfang und Grenzen der Informationspflicht werden betrachtet, ebenso wie die Regelungen zur Kostenerstattung.

Das Buch ist damit sowohl für Private interessant, die selbst als informationspflichtige Stellen infrage kommen, als auch für jede Person, die selbst einen Antrag auf Zugänglichmachung von Umweltinformationen zu stellen beabsichtigt. Schließlich ist sie auch für Rechtswissenschaftlerinnen und alle übrigen Rechtsanwenderinnen von Interesse, die sich mit dem Umweltinformationsrecht auf supranationaler, bundesdeutscher oder auf Länderebene auseinandersetzen.

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