Dissertation: Bildaufnahmen mittels optisch-elektronischer Messverfahren im Straßenverkehr – insbesondere zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Bildaufnahmen mittels optisch-elektronischer Messverfahren im Straßenverkehr – insbesondere zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 299

Hamburg , 286 Seiten

ISBN 978-3-8300-7918-7 (Print) |ISBN 978-3-339-07918-3 (eBook)

Zum Inhalt

Sogenannte optisch-elektronische Messverfahren erleichtern die Polizeiarbeit bei der Verfolgung und Ahndung der am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, namentlich den Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen. Von Verkehrsverstößen werden Bildaufnahmen sowohl mit Identifizierungsfunktion als auch im Übersichtsformat angefertigt. Sie ermöglichen in den meisten Fällen erst die Beweisführung im Bußgeldverfahren und bilden regelmäßig das entscheidende Beweismittel. In den Fokus von Rechtsprechung und Literatur, damit auch Presse und Bürger gerieten alle Messverfahren, die den Fahrer bildlich festhalten.

Die Ausmaße der Verfolgung werden dadurch deutlich, dass sich jährlich mehrere 100.000 Fahrzeugführende wegen Ordnungswidrigkeiten mit der Polizei oder den Gerichten auseinandersetzen müssen. Weil die Verkehrsüberwachung die Unfallhäufigkeit sowie Unfallschwere reduzieren soll und außerdem Geld in die Staatskasse spült, lässt sich nachvollziehen, dass der Staat sie großflächig einsetzt. Systematische Kontrollen, die dem modernen Stand der Technik entsprechen und ihn voll ausschöpfen, dienen dem Staat als Instrumentarium für einen reibungsfreien und sicheren Verkehrsfluss. Deshalb ist ein Spagat zwischen der Wahrung der Bürgerrechte und der Nutzung neuer Technologien zu bewältigen. Benötigt wird ein maßvoller Umgang mit persönlichen Informationen.

Ob die Herstellung und Verwertung derartiger Bildaufnahmen überhaupt zulässig sind, ergründet diese Studie. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie intensiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Menschenrecht auf Achtung der Privatsphäre eingegriffen wird. Zum anderen wird beleuchtet, ob diese Eingriffe auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden können.

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