Dissertation: Forschung mit Mitteln Dritter

Forschung mit Mitteln Dritter

Universitäre Forschung im Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdsteuerung

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Schriften zum Hochschulrecht, Band 4

Hamburg , 630 Seiten

ISBN 978-3-8300-7447-2 (Print) |ISBN 978-3-339-07447-8 (eBook)

Zum Inhalt

Drittmittel bilden derzeit für zahlreiche universitäre Forschungsvorhaben eine unverzichtbare, zugleich aber umstrittene Finanzierungsgrundlage. In verfassungsrechtlicher Hinsicht stellen sich etwa die Fragen, inwieweit die Drittmittelfinanzierung generell oder zumindest ihre konkrete Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit vereinbar sind.

Welchen potentiellen Grundrechtsschutz vermittelt Art. 5 Abs. 3 GG der universitären Drittmittelforschung?

Um diese Frage untersuchen zu können, wendet sich der Verfasser zunächst methodischen, rechtsnormtheoretischen und -dogmatischen Grundlegungen zu. Hierbei greift er unter anderem Vorschläge des rechtswissenschaftlichen Schrifttums auf, den sachlichen Anwendungsbereich einer Grundrechtsnorm entgegen des aktuell wohl überwiegenden Verständnisses differenzierter zu bestimmen. Dies könne anhand zweier dogmatischer Figuren erfolgen: dem grundrechtlichen Sach- und Lebensbereich sowie dem Normgehalt. Wegen seiner Vielgestaltigkeit werden anschließend die tatsächlichen Vorgänge des Phänomens universitärer Drittmittelforschung aufgehellt.

Im Zuge einer Realanalyse verortet der Verfasser die Drittmittelforschung im deutschen Forschungssystem. Der Drittmittelbegriff erfährt eine inhaltliche Klärung, bei der ein eigener Ansatz entwickelt wird. Der Verfasser zeigt zudem die aktuellen Zusammenhänge universitärer Forschungsfinanzierung auf. Er rundet die Realanalyse durch eine Betrachtung verallgemeinerungsfähiger Vorgänge, die nahezu jedes Drittmittelprojekt auszeichnen, ab. Dabei bezieht er einschlägige einfach-gesetzliche Vorgaben ein.

Die grundrechtliche Analyse gilt sodann zunächst dem Sach- und Lebensbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG. Dem lässt der Verfasser eine Analyse des Normgehalts folgen; er untersucht neben dem abwehrrechtlichen Gehalt insbesondere eine mögliche Privatrechtsbindung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sowie leistungsrechtliche Aspekte.

Überlegungen zum Kreis der Grundrechtsträger und der Grundrechtsadressaten sowie zum Verhältnis zu anderen Grundrechtsbestimmungen beschließen das Werk.

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