Dissertation: Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten

Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten

Pragmatische Regeln bei der Behandlung unklarer Testamentsklauseln

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Studien zum Erbrecht, Band 15

Hamburg , 342 Seiten

ISBN 978-3-8300-7089-4 (Print) |ISBN 978-3-339-07089-0 (eBook)

Rezension

Von solchen Dissertationen wünscht man sich weitere: [...] Wenn die Bezeichnung eines Bedachten auf mehrere Personen passt. Gelten sie im Zweifel als zu gleichen Teilen bedacht. Nach diesem allgemeinen Abriss über die Systematik der Testamentsauslegung stellt er zu § 2073 BGB ergangene gerichtliche Entscheidungen dar und bewertet diese. Auf weiteren ca. 30 Seiten wertet er gewissenhaft die Fachliteratur, angefangen bei Planck und Strohal, aus. Sodann geht Schauer äußerst fundiert auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolge ein, wofür er auch historische Literatur und auch die Beratungen zum BGB berücksichtigt. Er begründet, warum entgegen der h.M. nicht eine „individualisierende“ Bestimmung des Bedachten erforderlich ist. [...]

Claus-Henrik Horn in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, ErbR 04/2014


Zum Inhalt

In Fällen mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten bereitet die Ermittlung des Erblasserwillens oftmals Schwierigkeiten. Wer soll etwa erben, wenn der Erblasser „den Staat“ bedacht hat. Oder wer soll erben, wenn der Erblasser den „Tierschutzverein in C“ als Erben eingesetzt hat, es in C aber zwei Tierschutzvereine gibt. Hilft in diesen Fällen die in der Literatur z. T. als „salomonische Lösung“ bezeichnete Regel des § 2073 BGB weiter?

„Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht.“

Der Autor klärt wie Fälle mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten zu lösen sind. Sie untersucht – in Abgrenzung zur Auslegung – Anwendungsbereich und Voraussetzungen des § 2073 BGB. Dabei wird u. a. erörtert, ob § 2073 BGB eine Auffangnorm darstellt, die dem Richter die Entscheidung beim Bestehen mehrerer Auslegungsmöglichkeiten erleichtert, oder ob es sich dabei um eine Spezialnorm handelt, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommt. Das Werk klärt ferner, ob sich § 2073 BGB in das System des BGB einfügt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere untersucht, ob § 2073 BGB das Willensdogma durchbricht, das im Erbrecht des BGB in weitem Umfang verwirklicht ist. Oberstes Ziel der Studie ist die Herstellung von Rechtssicherheit. Um diese zu gewährleisten, werden Abgrenzungskriterien für die Auslegung und den Anwendungsbereich des § 2073 BGB entwickeln.

Das Buch richtet sich sowohl an den praktischen Rechtsanwender als auch an den historisch interessierten Rechtsdogmatiker. Sie berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis ins Jahr 2011.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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