Dissertation: Der Folterbegriff nach Art. 3 EMRK

Der Folterbegriff nach Art. 3 EMRK

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 86

Hamburg , 294 Seiten

ISBN 978-3-8300-5386-6 (Print) |ISBN 978-3-339-05386-2 (eBook)

Rezension

Was ist Folter? Diese Frage scheint auf den ersten Blick leicht zu beantworten zu sein, bedarf jedoch einer näheren Betrachtung. Dieser Aufgabe widmet sich Dominik Prosenjak in seiner Dissertation aus europäischer Sicht. [...] Kernstück der Untersuchung ist die Entwicklung der Interpretation von Art. 3 EMRK und damit die Präzisierung des Folterbegriffs durch die Rechtsprechungsorgane der EMRK. Anschaulich und detailreich werden zahlreiche Urteile der Europäischen Kommission und des Gerichtshofs für Menschenrechte dargestellt, wobei auch auf relevante Sondermeinungen einzelner Richter eingegangen wird.

[...] Der Autor gibt sich jedoch mit einer rein juristischen Herangehensweise an die Frage der Definition der Folter nicht zufrieden. In einem weiteren Schritt untersucht er, was das Wesen bzw. das Stigma der Folter eigentlich ausmacht und klärt zunächst den historischen Gehalt des Begriffs, bevor er sich dem Thema von medizinisch-psychologischer Seite nähert. [...]

Petra Pann in: Newsletter Menschenrechte, NLMR 6/2010


Zum Inhalt

Der Folterbegriff wird im alltäglichen Sprachgebrauch wie selbstverständlich verwendet und findet immer wieder Eingang in das aktuelle Tagesgeschehen. Dabei steht die Frage, ob Folter unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein könnte, zumeist im Fokus der jeweiligen Diskussionen. Eine grundlegende Frage wird in diesem Zusammenhang vergleichsweise wenig beachtet:

  • Was bedeutet Folter überhaupt?
  • Oder anders: Was macht Folter zur Folter?

Weder Art. 3 EMRK noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vermögen eine klare Antwort auf diese Frage zu geben, deren Beantwortung der Verfasser in den Fokus seiner Betrachtungen stellt.

Im Rahmen seiner umfassenden und detaillierten Analyse der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 3 EMRK, gelingt es dem Verfasser, die Vagheit und Relativität der vom Gerichtshof entwickelten Kriterien zum Folterbegriff zu demonstrieren und einzelne Wiedersprüche in der Rechtsprechung aufzuzeigen. Darüber hinaus beleuchtet er den Folterbegriff nicht nur aus einer juristischen Sichtweise, sondern richtet seinen Blick auch auf den historischen Ursprung der Folter sowie deren medizinisch-psychologischen Komponenten.

Am Schluss der komplexen Überlegungen steht eine innovative und umfangreiche Folterdefinition, die das Ende einer stringenten Argumentationskette bildet.

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