Dissertation: Transfer von Einzelwirtschaftsgütern bei gewerblichen Personenunternehmen

Transfer von Einzelwirtschaftsgütern bei gewerblichen Personenunternehmen

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 58

Hamburg , 414 Seiten

ISBN 978-3-8300-4923-4 (Print) |ISBN 978-3-339-04923-0 (eBook)

Zum Inhalt

Werden Unternehmen umstrukturiert, hat das Steuerrecht zu entscheiden, ob es sich dabei um einen gewinnrealisierenden Vorgang handelt. Grundsätzlich ist insbesondere bei einer Änderung der Rechtsform von einer Gewinnrealisierung auszugehen. Ausnahmen hiervon ermöglicht das UmwStG für sog. strukturierte Einheiten, d.h. Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile.

Eine Alternative hierzu bietet die Umstrukturierung mit Einzelwirtschaftsgütern, die seit 1999 im EStG geregelt ist. Diese gesetzliche Regelung in § 6 Abs. 5 EStG unterlag einem wechselhaften Schicksal. Die Autorin nimmt dies zum Anlass, eine grundlegende steuersystematische Untersuchung dieser Transfervorgänge durchzuführen.

Aufbauend auf einer Ausarbeitung der steuersystematischen Grundlagen der Realisierung stiller Reserven im Zusammenhang mit Überführungs- und Übertragungsprozessen, analysiert die Autorin die momentan gesetzlich geregelten Fallgruppen und zusätzlich die Fallgruppe der Übertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften. Aus einem einheitlich aufgebauten Analyseraster ergibt sich eine Kategorisierung dieser Fallgruppen.

Die Autorin zieht die grundlegendsten Prinzipien des Steuerrechts – das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Steuersubjektprinzip – heran und entwickelt darauf aufbauend Thesen zu einer systemgerechten Ausgestaltung des Regelungsbereichs. Sie weist nach, dass Realisationstatbestände oder Ersatzrealisationstatbestände immer dann ihre Legitimation verlieren, wenn sie nicht in der Lage sind, die ihnen zugewiesene Funktion zu erfüllen. Will das EStG die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuersubjektes besteuern, muss eine fortgesetzte Steuerverstrickung eine Buchwertfortführung ermöglichen. Genau im Gegensatz dazu muss bei einer Verletzung des Steuersubjektprinzips eine Gewinnrealisierung stattfinden.

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