Doktorarbeit: Audiovisuelle Vernehmung kindlicher Opferzeugen sexuellen Missbrauchs im Strafverfahren

Audiovisuelle Vernehmung kindlicher Opferzeugen sexuellen Missbrauchs im Strafverfahren

Rechtlicher Diskurs, Analyse aussagepsychologischer Erkenntnisse und empirische Untersuchung zu den Einflussfaktoren auf die praktische Umsetzung des Zeugenschutzgesetzes

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CRIMINOLOGIA – Interdisziplinäre Schriftenreihe zur Kriminologie, kritischen Kriminologie, Strafrecht, Rechtssoziologie, forensischen Psychiatrie und Gewaltprävention, Band 7

Hamburg , 260 Seiten

ISBN 978-3-8300-4027-9 (Print) |ISBN 978-3-339-04027-5 (eBook)

Zum Inhalt

Das Durchlaufen eines Strafverfahrens ist für kindliche Opferzeugen sexuellen Missbrauchs nicht selten mit erheblichen Belastungsgefahren verbunden: Mehrfache Befragungen oder die Konfrontation mit dem Beschuldigten können zu einer Störung des persönlichen Verarbeitungsprozesses führen und einschneidende psychische Folgeschäden, bis hin zu einer sekundären Traumatisierung nach sich ziehen.

Mit dem Ziel, verfahrensbedingte Belastungen im Strafverfahren zu reduzieren, eröffnet das Zeugenschutzgesetz 1998 die Option zur Video-Vernehmung.

Der Einsatz der Videotechnik im Strafverfahren soll hierbei zwei wesentliche Aspekte ermöglichen:

  1. Eine Reduzierung der Zeugenvernehmungen durch die Verwertbarkeit der videodokumentierten Erstaussage in weiteren Verfahrensstadien.
  2. Eine Vermeidung sowohl der unmittelbaren Konfrontation des Opfers mit dem Beschuldigten, als auch des persönlichen Erscheinens im Gerichtssaal durch die Möglichkeit der Videosimultanübertragung der Vernehmung.

Diese Möglichkeit wird jedoch bisher von der Praxis nur zögerlich genutzt, so dass sich die Frage stellt, warum die Rechtsanwender ihre Auslegungs- und Ermessensspielräume nicht entsprechend ausschöpfen.

Im Rahmen von qualitativen Experteninterviews werden deshalb verschiedene Akteure des Zeugenschutzgesetzes (Staatsanwälte, Ermittlungsrichter und Strafrichter) im Bundesland Rheinland-Pfalz zu ihren Erfahrungen und Einschätzungen befragt, mit dem Ziel, die hemmenden und fördernden Faktoren in der Anwendung auf die Option der Video-Vernehmung aufzudecken.

Auf Grundlage des umfassenden Datenmaterials konstruiert die Verfasserin schließlich vielfältige Einflussfaktoren innerhalb der verschiedenen Verfahrensabschnitte des Strafverfahrens. Deutlich werden dabei auch dysfunktionale Effekte und nicht intendierte Nebenwirkungen.

Die Interpretation der empirischen Ergebnisse zeigt die Vielfalt und Unterschiedlichkeit, wie auch Widersprüchlichkeit der Effekte.

Abgeleitet aus den empirischen Ergebnissen werden von der Verfasserin Handlungsempfehlungen sowohl für den Gesetzgeber als auch für die Ministerien und die Rechtsanwender selbst gegeben.

Der rechtswissenschaftliche und rechtspraktische Nutzen dieser Studie liegt im wesentlichen in der systematischen Erweiterung des Kenntnisstandes über Handlungsmaximen und Entscheidungsregeln der strafrechtlichen Instanzen im Rahmen der Ausgestaltung ihrer Auslegungs- und Ermessensspielräume zur Video-Vernehmung von kindlichen Opferzeugen sexuellen Missbrauchs. Die Kenntnis dieser vielschichtigen „Einflussfaktoren“ ermöglichte es, theoretische Annahmen über den Untersuchungsgegenstand zu generieren und hieraus Empfehlungen für eine Reform der Rechtspraxis abzuleiten.

Als sozialwissenschaftliche Untersuchung zur Implementation der rechtlichen Regelungen zur Video-Vernehmung sollen die Ergebnisse einen Beitrag dazu leisten, eine opferzeugenschützende Verfahrensgestaltung zu stützen und weiterzuentwickeln und somit unnötige Belastungen für kindliche Opfer von sexueller Gewalt im Rahmen eines Strafverfahrens weitestgehend zu vermeiden.

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