Forschungsarbeit: Gewerbesteuer bei der Gewinnermittlung nach der Tonnage

Gewerbesteuer bei der Gewinnermittlung nach der Tonnage

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 149

Hamburg , 118 Seiten

ISBN 978-3-339-10048-1 (Print) |ISBN 978-3-339-10049-8 (eBook)

Zum Inhalt

Aufgrund des Subventionscharakters der Tonnagebesteuerung ist die Verfassungsmäßigkeit der Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG im Hinblick auf Art. 3 GG fraglich und wird in der Literatur immer wieder heftig diskutiert. § 5a EStG wird entgegengehalten, dass innerhalb einer Einkunftsart eine einzelne Berufsgruppe begünstigt wird, da die pauschale Gewinnermittlung zu einer Steuerbelastung von 5 % führen wird. Für die Tonnagebesteuerung spricht hingegen der branchenimmanente internationale Bezug eines Reedereibetriebs, da in den meisten Industriestaaten, ebenso wie in vielen kleineren Drittstaaten, die internationale Seeschifffahrt von der Einkommensbesteuerung deutlich befreit oder zumindest deutlich entlastet wird. Diese Auffassung spiegelt sich auch mit dem in der Gesetzesbegründung genannten Ziel „Rahmenbedingungen für die Sicherung und die Erhaltung von Arbeitsplätzen zu schaffen“ wieder. Diese Zielsetzung wird aber von einem Teil der Literatur als nicht tragfähig angesehen, da eine Bevorzugung durch Steuerentlastung, wie sie bei der Tonnagebesteuerung vorgenommen wird, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Gesetzgeber das wirtschaftliche oder sonstige Verhalten aus Gründen des Gemeinwohls fördern und/oder lenken will. Der Lenkungszweck muss dabei mit hinreichender Bestimmtheit vorgezeichnet und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein.

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