Zum Inhalt:
Ob der Mensch, über sein Freiheitsbewusstsein hinausgehend, in dieser Wirklichkeit, über Willensfreiheit verfügt, ist seit jeher fundamental umstritten. Das Ergebnis dieser Kontroverse ist von immenser Bedeutung: Wäre der Mensch in seinem Willen nicht frei, dann könnte er für sein Verhalten und dessen Folgen nicht verantwortlich sein. Schuld, auch strafrechtliche Schuld, wäre dann nicht mehr begründbar. Die Auseinandersetzung um die Realität der Willensfreiheit ist in jüngerer Zeit durch angebliche "Erkenntnisse" der Hirnforschung wieder neu und besonders intensiv entfacht worden. Diesen Erkenntnissen zufolge ist die Willensfreiheit des Menschen bloße Illusion: Der Mensch sei in Wahrheit in seinen Entscheidungen determiniert. – Demgegenüber führt die vorliegende Untersuchung – auf der Basis der machtvollen philosophischen Strömung der transzendentalen Metaphysik – einen zwingenden (retorsiven) wissenschaftlichen Aufweis der Realexistenz der Willensfreiheit. Dabei zeigt sich diese Freiheit als notwendige Bedingung der Möglichkeit sogar ihrer eigenen Leugnung. Und: Es sind nicht die Geisteswissenschaften, die sich nach irgendwelchen "neuen" "Erkenntnissen" der Hirnforschung zu richten haben. Vielmehr sind es die fraglichen Erscheinungsformen der Neurobiologie, die sich durch die Erkenntnisse streng wissenschaftlicher Metaphysik – wonach diese Erscheinungsformen sich im Vollzug der Wahrbehauptung hinsichtlich des Determinismus notwendig selbst für ungültig erklären – in ihre Schranken verweisen lassen müssen.
Schlagworte
Willensfreiheit,
Verantwortlichkeit,
Schuld,
Strafrechtliche Schuld,
Transzendentalphilosophie,
Metaphysik,
Performativer Widerspruch,
Retorsion,
Neurobiologie,
Hirnforschung,
Determinismus,
Reinhard Merkel,
Strafrecht,
Ethik,
Staatsphilosophie,
Rechtsphilosophie
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