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Florian Meininghaus

Der Zugriff auf E-Mails im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Der Zugriff auf E-Mails im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren




Strafrecht in Forschung und Praxis, Bd. 111
 
Hamburg 2007, 356 Seiten,
ISBN: 978-3-8300-3158-1
 

» [...] Auch wenn es sich um eine strafrechtliche Dissertation handelt, so ist sie nicht nur für Strafrechtler von Interesse, sondern betrifft jeden, der sich der E-Mail- Kommunikation bedient, sei dies als Anwender oder Anbieter entsprechender Leistungen. Dabei sind die Ausführungen verständlich aufgebaut und nehmen auch auf die Rücksicht, die nicht über umfassendes technische Verständnis verfügen, denn der Autor stellt seinen rechtlichen Überlegungen zunächst für den Leser die technischen Grundlagen, die Bedeutung des Zugriffs auf E-Mails und die Frage der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten incl. Der Kryptographieproblematik verständlich voran, so dass eine ordentliche Ausgangsbasis für die weiteren Erwägungen gelegt ist.

[...] Insgesamt handelt es sich bei der vorliegenden Dissertation um einen wichtigen Beitrag in der Strafrechtspflege, welcher alle angeht, die mit dem Umgang von E-Mails befasst sind. «


Datenschutz Nachrichten, DANA 01/2009



» [Die Arbeit ist] lesenswert und richtet das Augenmerk auf einige bisher nicht oder nur flüchtig gewürdigte Gesichtspunkte. Überdies leistet die vorliegende Dissertation einen guten Beitrag zur rechtlichen Bewertung einer längst bedeutsam gewordenen Kommunikationsform und ihrer strafprozessualen Handhabung. «

Ri Barry Sankol, In: MMR 2008 Heft 8 XXVII



Zum Inhalt:

Kaum ein Problem aus dem Feld der modernen Ermittlungsmethoden ist umstrittener als die Frage nach der Zulässigkeit des Zugriffs auf E-Mails im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die Brisanz dieser Thematik liegt auf der Hand: Unglaubliche 30 Milliarden E-Mails werden bereits heute täglich weltweit versandt – Tendenz steigend. Zwangsläufig rückt dieses Kommunikationsmittel auch verstärkt in das Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden.

Meininghaus nimmt, nach einer technischen und kriminalistischen Grundlagenbetrachtung (B.), die Zugriffsmöglichkeiten auf E-Mails detailliert unter die Lupe.

Zunächst widmet sich der Verfasser der Bemächtigung in der Phase der Datenübermittlung (C.). Wie auch in den folgenden Abschnitten ist die grundrechtliche Bewertung des Vorganges der Ausgangspunkt der Betrachtung. Die Untersuchung der Befugnisnormen der Telekommunikationsüberwachung (§§ 100a, 100b StPO) berücksichtigt neben der Rechtslage de lege lata auch bereits die anstehende Neuregelung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen. Die Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 27. 11. 2006 wird dabei zum zentralen Thema gemacht.

Des Weiteren verdient der Zugriff auf E-Mails im Herrschaftsbereich des Empfängers bzw. Absenders Beachtung (D.). Zunächst widmet sich Meininghaus wiederum den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf die Bestimmung der Reichweite von Art. 10 und Art. 13 GG. Die für diesen Ermittlungsansatz in Betracht kommenden Vorschriften über die Durchsuchung (§§ 102 ff. StPO) und Beschlagnahme (§§ 94 ff. StPO) werden im Anschluss daran einer fundamentalen Analyse unterzogen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die zurzeit heiß diskutierte heimliche Online-Durchsuchung. Einer umfassenden Betrachtung der Situation de lege lata folgen Überlegungen zur Reformdiskussion.

Das Werk schließt mit der Behandlung der Bemächtigung in einer Mailbox gespeicherter E-Mails (D.). Die Rechtslage kann als diffus bezeichnet werden. Bisher konnte weder definitiv geklärt werden, welchen grundrechtlichen Schutz diese Nachrichten genießen, noch, ob ein strafprozessualer Zugriff durch eine Befugnisnorm legitimiert werden kann. Neben der Anordnung gegenüber dem E-Mail-Anbieter und einer körperlichen Durchsuchung des Mailbox-Rechner-Standortes bezieht Meininghaus auch moderne Ermittlungsansätze ein: Das selbsttätige Einloggen durch die Strafverfolgungsbehörden wird genauso begutachtet wie eine vorangehende Erforschung des Passwortes mittels Key-Logger, Webseiten-Spoofing oder Exhaustive Search.

Schlagworte

E-Mail, Internet, Datenübermittlung, Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmethoden, Online-Durchsuchung, Staatliches Hacken, Trojanisches Pferd, Key-Logger, URL-Spoofing, Exhaustive Search, Telekommunikationsüberwachung, Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, Unantastbarer Kernbereich privater Lebensführung, Fernmeldegeheimnis, EDV-Beweissicherung, Art. 10 GG, Art. 13 GG, § 53b StPO-E


 

 

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Letzte Aktualisierung am 20.08.2010, 13:56
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